Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund vor Gericht. Der heute 37-jährige Mann muss sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten.

Was war passiert? Am 19. Januar 2025 war der erfahrene Bergsteiger mit seiner 33 Jahre alten Freundin auf dem Weg zum Gipfel des Großglockners auf 3798 Meter Höhe. Knapp unterhalb des Gipfelkreuzes verließen die Frau jedoch die Kräfte, ein Weitergehen war nicht mehr möglich. Später in der Nacht stieg der 36-Jährige schließlich alleine ab, um Hilfe zu holen. Diese kam jedoch zu spät.
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Frau am Großglockner zurückgelassen: Prozess in Innsbruck

Vor dem Prozess fand die Staatsanwaltschaft drastische Worte. Der Angeklagte habe seine Freundin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Alpinisten eine Reihe von schweren Fehlern vor. Die Behörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.

Prozess wegen fahrlässiger Tötung: Frau stirbt am Großglockner

Nach Angaben seines Verteidigers ließ der Mann schließlich seine Freundin zurück, um selbst Hilfe zu holen. Der Anwalt hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Aus seiner Sicht war der Tod der Frau „ein tragischer Unglücksfall“, wie die „Kleine Zeitung“ aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte. Demnach habe das Paar die Tour gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt.

In einem Interview mit der Zeit nahm auch die Mutter der Verstorbenen den 37-Jährigen in Schutz: Sie finde es unfair, wie mit dem nun Angeklagten umgegangen wird – und spricht gar von einer „Hexenjagd“. Außerdem widerspricht sie der Staatsanwaltschaft und sagte: „Es macht mich wütend, dass meine Tochter als kleines Dummerchen dargestellt wird, das sich auf den Berg hochschleifen lassen hat.“ Das Paar habe Entscheidungen immer gemeinsam getroffen.

Sie beschreibt ihre Tochter als verantwortungsbewussten, naturverbundenen und gut trainierten Menschen, der gerne die Grenzen auslotete. Aber: „Für sie waren die Berge kein Ort des Leichtsinns, sondern der Stille, der Achtsamkeit und des Respekts. Sie bereitete sich sorgfältig auf ihre Touren vor und begegnete der alpinen Welt mit Demut. Dass sie ausgerechnet dort, wo sie sich so lebendig fühlte, ihr Leben verlieren musste, ist für mich kaum zu begreifen.“

Frau in der Nacht am Großglockner zurückgelassen

Für die Mutter steht fest: „Der Tod meiner Tochter war das Ergebnis einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände“, weshalb sie dem 37-Jährigen keine Schuld zuweisen möchte. Ich möchte dem Freund meiner Tochter dafür keine Schuld zuweisen. 

Zu Beginn des Prozesses um eine erfrorene Frau auf dem Großglockner in Österreich hat sich ihr angeklagter Freund mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.

Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.

(mit dpa)

Kevin Bury

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