
Egisto Ott und Verteidigerin Anna Mair im Landesgericht Wien
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen das am vergangenen Mittwoch gesprochene Urteil im Prozess gegen den Ex-Chefinspektor im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, Berufung wegen der Strafhöhe eingelegt. Obwohl diese mit vier Jahren und einem Monat nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens für Spionage liegt, der maximal fünf Jahre Haft vorsieht, ist die Strafe der Behörde noch zu niedrig.
Gegen Ott wurde in einem intensiven Prozess seit Ende Jänner verhandelt. Vergangene Woche befand ihn ein Geschworenengericht am Wiener Straflandesgericht einstimmig der Spionage und des Amtsmissbrauchs schuldig. Demnach tätigte er den nicht rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge ohne dienstlichen Auftrag und teilweise entgeltlich im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB Personenabfragen und Recherchen und gab die Ergebnisse weiter. Betroffen davon waren unter anderem ein abtrünniger, in Russland in Ungnade gefallener FSB-Offizier und der bulgarische Investigativjournalist Christo Grozev.