… werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als Vorbehaltsfläche „Kommunale Einrichtung Wohnbau (VI.H)“ mit einer zeitlich nachfolgenden Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,6 – 1,2 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 30. Juli 2026 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8011 Graz, 6. Stock auf. Sie finden den Entwurf auf der Homepage der Stadt Graz unter: 06.41.0 Bebauungsplan Pomisgasse – Draisgasse – Raiffeisenstraße. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes DI Thomas Wagner-Bornik unter der Telefonnummer +43 316 872-4715 und E-Mail-Adresse thomas.wanger-bornik@stadt.graz.at zur Verfügung.