Die beiden Angeklagten stellten die geplanten Anschläge nicht in Abrede, stellten allerdings den vor Gericht abwesenden als treibende Kraft dar, der für den Anschlag keine psychische Unterstützung brauchte und diesen ohnehin durchgeführt hatte. Dieser Lesart schenkten die acht Laienrichter keinen Glauben. Wohl eher folgten sie der Darstellung des Staatsanwalts: “Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind”, meinte er in seinem Schlussplädoyer am Donnerstagvormittag.