Ein nonbinärer Bewerber fordert Geld wegen einer vermeintlich falschen Anrede und fehlender (m/w/d)-Kennzeichnung in einer Stellenausschreibung. 5000 Euro „Schmerzensgeld“ sollten es zuerst sein, am Ende klagte er auf 17.500 Euro. Doch der Unternehmer wehrt sich, spricht von einem Muster, mit dem sich der Kläger ein „Taschengeld“ verdienen wolle.
Wie begründet das Gericht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs, welche Folgen drohen dem Kläger jetzt und warum ist der Fall weit über den Einzelfall hinaus brisant? Lesen Sie alle Hintergründe und Einordnungen mit BILDplus.