In Österreich hat ein Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Stadt Rakka begonnen. Zusammen mit einem früheren hohen Polizeibeamten ist er wegen Folter und Misshandlung von Regimegegnern angeklagt.
Dem Gericht zufolge sollen die beiden Männer zwischen April 2011 und März 2013 auf Anordnung der syrischen Zentralregierung und des Nationalen Sicherheitsbüros die Misshandlung von 21 inhaftierten Mitgliedern einer zivilen Protestbewegung befohlen oder nicht untersagt haben. Damals war in Syrien noch der langjährige Diktator Baschar al-Assad an der Macht.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft herrschten in den Hafträumen
Zustände mit überfüllten Zellen, in denen 30 bis 40 Personen
untergebracht gewesen seien. Gefangene seien unter anderem mit
Gartenschläuchen geschlagen und mit kaltem Wasser abgespritzt worden.
Dem ehemaligen Brigadegeneral werden Folter, schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie zahlreiche Fälle schwerer Körperverletzung zur Last gelegt. Dem Mitangeklagten werden schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Beide plädierten auf nicht schuldig. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
Ex-General beantragte Asyl in Österreich
Der ehemalige General leitete den Geheimdienst in Rakka bis 2013, als er nach der Einnahme der Stadt durch die Freie Syrische Armee aus dem Land floh. 2015 kam er nach Österreich und beantragte Asyl.
Das auf rund einen Monat angesetzte Verfahren ist ein vergleichsweise seltener Fall, in dem ein europäisches Land das Weltrechtsprinzip anwendet, um mutmaßliche Verbrechen syrischer Regierungsvertreter zu verfolgen. Das Wiener Gericht ist aufgrund des Wohnsitzes der Angeklagten zuständig. Im Laufe des Prozesses sollen zahlreiche mutmaßliche Opfer aussagen.
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Wer soll hier das Land verlassen?