Zusicherung für Staatsbürgerschaft läuft am 4. Juni aus
Rechtskräftig kann der Akt aber nicht werden. Denn den verlangten Nachweis der Entlassung aus der ursprünglichen Nationalität kann der mit seiner Familie in Königstetten im Bezirk Tulln lebende Mann nicht vorweisen. „Moskau reagiert einfach nicht und stellt sich blöd. Ich habe den Antrag bereits mehrmals über die russische Botschaft gestellt . Von dort kam nicht einmal ein njet“, schildert der erfahrene St. Pöltner Anwalt Dr. Michael Hofbauer. Was die Pass-„Geiselhaft“ zusätzlich verschärft: Die Zusicherung, Österreicher werden zu können, läuft am 4. Juni ab. Beste Voraussetzungen Bürger des weiten Landes zu werden, haben auch die Frau, eine Juristin, und der Sohn (17). Der Gymnasiast hat noch schlechtere Karten, da er –  bald volljährig – ein potenzieller Soldat Putins ist.