Nachdem sich die Beschwerden über die kostümierten Ticketverkäufer in der Wiener Innenstadt häufen, will die Stadt nun durchgreifen und die sogenannten Mozartverkäufer von den zentralen Orten des ersten Bezirks verbannen. Ab Mai sollen sie daher nicht mehr am Stephansplatz, am Graben oder neben der Oper ihre Karten verkaufen dürfen.
Wien. Sie prägen das Stadtbild im ersten Bezirk, rund um den Stephansplatz etwa oder auch bei der Staatsoper: Die sogenannten „Mozartverkäufer“, kostümierte Ticketverkäufer, die Touristen Eintrittskarten für Konzerte verkaufen wollen.
Die Stadt Wien will ebendiese „Mozartverkäufer“ nun ganz aus dem ersten Bezirk verbannen, wie Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Sonntag in einer Aussendung bekannt gab: Die Beschwerden hätten sich gehäuft, außerdem habe man in den vergangengen Jahren „eine Zunahme an groben Verstößen der Vorgaben“ feststellen müssen.
„Regelmäßige Kontrollen zeigen, dass innerhalb der relevanten Bereiche in der City regelmäßig Ticketverkäufer ohne Genehmigungen anzutreffen sind,“ heißt es in der Aussendung. „Besonders auffällig auch vor dem Stephansdom, wo es bedingt auch durch den U-Bahn-Ausgang und großer Touristenströme ohnehin sehr beengt ist.“ 2024 wurden laut Simas Büro durch den Magistrat der Stadt Wien insgesamt 579 Ticketverkäufer in der Innenstadt überprüft: Dabei wurden gleich 299 Verstöße festgestellt.
Daher würde die im Jahr 2021 eingeführte sogenannte „Zonierungsverordnung“, mit der die Anzahl der Ticketverkäufer reglementiert wurde, nicht mehr ausreichen. Damals wurde an zentralen Orten der Innenstadt wie vor dem Hauptportal des Stephansdomes der Verkauf von Tickets durch die Mozartverkäufer verboten. „Es war dies der erste Versuch einer Regulierung durch begrenzte Kontingente, der jedoch nicht ausreichend war und daher ist ein nächster Schritt nötig“, so Sima.
Auch die Beschwerden durch Passanten und Touristen hätten sich gehäuft, viele würden sich durch die Mozartverkäufer bedrängt fühlen, heißt es weiter. „Das ist inakzeptabel, der öffentliche Raum in der Innenstadt ist ohnehin schon sehr beengt, die Besucherinnenzahlen steigen und wir wollen hier Belästigungen aller Art abstellen.“
Weswegen künftig der Ticketverkauf durch die Mozartverkäufer im Gebiet der bestehenden Zonierungsverordnungen verboten wird: Konkret handelt es sich um den Stephansplatz, die Kärntner Straße, den Graben sowie den Herbert-von-Karajan-Platz neben der Oper und Graben in der Inneren Stadt. „Im Zuge einer vierwöchigen Begutachtungsfrist können Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden“, heißt es. In Kraft treten soll die Verordnung Anfang Mai. (mpm)
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