Betrag sei angemessen
Zur Höhe der Entschädigung hieß es seitens der Klinik, dass der Betrag auch laut Patientenanwaltschaft angemessen sei. Darüber hinaus habe es bei den Verhandlungen auch keine konkreten Forderungen der Frau gegeben, denen man hätte nachkommen können. Rainer Hable, der Anwalt der Frau, bezeichnete das hingegen als Ablenkungsmanöver. Denn es gäbe „vielleicht Schäden, die heute noch gar nicht abschätzbar sind, die ganzen gesundheitlichen Folgeschäden, die vielleicht ein ganzes Leben lang dauern, das kann man jetzt gar nicht beziffern“.