Welche Pflanzenschutzmittel sind zugelassen?

Die zur Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie hier. Pflanzenstärkende bzw. repellente Maßnahmen, die zusätzlich zu den verpflichtenden Pflanzenschutzbehandlungen ab dem 1. Larvenstadium bis zum Beginn des Zikadenfluges (Ende Juli) empfohlen werden, finden Sie hier.

Die Bekämpfungsvarianten sind abhängig von der Bewirtschaftungsweise und ÖPUL-Teilnahme. Welche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, hängt davon ab, ob ein aufrechter Bio-Kontrollvertrag besteht oder eine Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ vorliegt. ACHTUNG: Das gilt für die Hauptverbreitungsgebiete.

Weinbaubetriebe ohne aufrechten Bio-Kontrollvertrag (=ohne ÖPUL-Maßnahme „BIO“) und ohne Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“: Der Einsatz aller Pflanzenschutzmittel, die in Österreich gegen die Amerikanische Rebzikade zugelassen sind, ist entsprechend den jeweiligen Zulassungsbestimmungen zulässig.

Weinbaubetriebe ohne aufrechten Bio-Kontrollvertrag (=ohne ÖPUL-Maßnahme „BIO“), jedoch mit Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“: Es dürfen ausschließlich Pflanzenschutzmittel („Bio-Mittel“) angewendet werden, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 („Bio-Verordnung“) zur Eindämmung der Amerikanischen Rebzikade zulässig sind. 
Achtung: Ist seitens eines Weinbaubetriebes der Einsatz eines „konventionellen“ Insektizids angedacht, muss vor der Anwendung ein rückzahlungsfreier Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ bei der AMA beantragt werden. 

Weinbaubetriebe mit aufrechtem Bio-Kontrollvertrag (mit oder ohne Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „BIO“): Es dürfen ausschließlich Pflanzenschutzmittel („Bio-Mittel“) angewendet werden, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 („Bio-Verordnung“) zulässig sind. Die Verwendung eines „konventionellen“ Pflanzenschutzmittels führt zum Verlust des Bio-Status. 

Gebiete mit geringem Auftreten der Amerikanischen Rebzikade und im sonstigen Verbreitungsgebiet: Im sonstigen Verbreitungsgebiet (= außerhalb der Hauptverbreitungsgebiete) und in Gebieten mit geringem Auftreten der Amerikanischen Rebzikade wird vorrangig der Einsatz pflanzenstärkender Maßnahmen bzw. der Einsatz von Insektiziden je nach Bewirtschaftungsweise und ÖPUL-Teilnahme empfohlen. Zudem wird die Rodung von symptomtragenden Rebstöcken unbedingt angeraten. Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Amerikanischen Rebzikade können über insect-watch.at abgerufen werden.