René Benko überwies seiner Ehefrau Nathalie im Jahr 2023 Geld für angebliche Immobilien-Investments. Laut Landesgericht Innsbruck muss das Geld nun zurück in die Insolvenzmasse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten gehen in Berufung.
Zwei Millionen Euro, ein Verwendungszweck mit großen Worten und am Ende eine Richterin, die der Erklärung schlicht nicht glaubte. Im Mammutverfahren um die Pleite des Signa-Imperiums hat Masseverwalter Andreas Grabenweger nun einen Punktsieg gelandet. Vor dem Landesgericht Innsbruck setzte er sich mit einer Anfechtungsklage durch: Nathalie Benko, Ehefrau des gefallenen Immobilienjongleurs René Benko, soll zwei Millionen Euro in die Insolvenzmasse zurückzahlen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – beide Seiten ziehen in die nächste Runde, bestätigte das Landesgericht der APA einen Bericht des Kurier.
Der Streit dreht sich um eine einzige Überweisung. Im Jänner 2023, als die Signa-Welt nach außen noch glänzte, schickte René Benko Geld an seine Frau – garniert mit dem Vermerk „Eigenkapital für Immobilieninvestments“. Für Nathalie Benkos Anwalt war die Sache klar: ein „Zusatzunterhalt“, obendrauf zu den ohnehin monatlich fließenden 10.500 Euro. Eine Abmachung zwischen den Eheleuten habe ihr ermöglichen sollen, sich „etwas Eigenes aufbauen“ zu können, so ihre Aussage im Gerichtssaal. Wohin das Geld am Ende tatsächlich floss, wusste sie nicht mehr so recht, nur, dass sie es in ihre Immobilienfirma investiert hatte.
Eine Erklärung mit Lücken
Genau dort begann das Misstrauen des Gerichts. Die zuständige Richterin mochte der Unterhalts-Erzählung nicht folgen und stufte die Zahlung als „unentgeltliche Verfügung“ ein – also als Leistung, der keine wirtschaftliche Gegenleistung gegenübersteht. Damit war sie im Insolvenzverfahren angreifbar. Immobilien zu kaufen oder schlicht Geld bereitzustellen, so die juristische Logik, falle nun einmal nicht unter den gesetzlichen Unterhaltsanspruch.
Besonders skeptisch machten die Richterin die ausweichenden Antworten zum Verbleib der Summe. Dass die zwei Millionen wirklich in einer „allfälligen Immobilienfirma“ gelandet seien, erschien ihr „zweifelhaft“. Wer zwei Millionen Euro bewegt, so der nüchterne Tenor des Mitte Mai gefällten Urteils, müsste sich bei „lebensnaher Betrachtung“ eigentlich noch erinnern, was damit geschehen ist.
In einem Punkt aber kam Nathalie Benko gut weg: Das Gericht attestierte ihr „Gutgläubigkeit“. Von den finanziellen Abgründen ihres Mannes habe sie bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Signa Holding im November 2023 nichts gewusst. Erst aus den Medien, so ihre Darstellung, habe sie vom Zusammenbruch erfahren – über Geld sei zuhause schlicht nicht geredet worden.
Nächster Halt: Oberlandesgericht
Unterm Strich verurteilte das Gericht sie zur Rückzahlung der zwei Millionen Euro plus vier Prozent Zinsen. Eine zusätzliche Forderung des Masseverwalters über 850.000 Euro wies es dagegen ab. Damit ist das Verfahren noch lange nicht beendet: Wie Landesgerichtssprecherin Birgit Fink der APA bestätigte, haben beide Parteien bereits Berufung angemeldet, die Frist läuft diese Woche aus. Während Nathalie Benko das Urteil in voller Höhe bekämpft, wehrt sich Grabenweger nur gegen einen Teil – konkret gegen die abgewiesenen 150.000 Euro. Der Fall dürfte damit erneut aufgerollt werden, diesmal vor dem Oberlandesgericht Innsbruck.