Die Arbeitsgruppe Wahlkampfbeobachtung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz legt folgende menschenrechtliche Bewertung des Wahlkampfes für den Zeitraum 28. Mai bis 11. Juni vor.
Insgesamt elf Parteien beziehungsweise wahlwerbende Gruppen waren in dieser Phase am Wahlkampf beteiligt. Diese sind FPÖ, ÖVP, SPÖ, Grüne, NEOS, KPÖ, DBÖ, KFG, Liste GAZA – Stimmen für globale Gerechtigkeit, Piratenpartei Graz, Menschen – Freiheit – Grundrecht. Folgende menschenrechtsrelevante Diskurse wurden aus den verfügbaren Materialien identifiziert und bewertet: Wohnen, Staatsbürger:innenschaft, Umweltschutz, Gesellschaftspolitik und Frauenrechte, Bildung. Die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirates beobachtet und bewertet nicht die Fairness der Parteien im Wahlkampf.