Bei größeren Lagern liefert auch das Landes-Sicherheitsgesetz rechtliche Grundlagen: Gemeinden können das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen per Verordnung verbieten, „wenn es zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz des örtlichen Gemeinschaftslebens, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild erforderlich erscheint“. Laut Büro des Landeshauptmanns Mario Kunasek (FPÖ) haben bisher sechs Gemeinden diese Möglichkeit genützt – nämlich Gleisdorf, Kapfenberg, Weiz, Lieboch, Schladming und Riegersburg.