Der Angeklagte zu Prozessbeginn

Der Angeklagte zu Prozessbeginn

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APA/HELMUT FOHRINGER

Mehr als fünf Jahre nach der umstrittenen Operation „Luxor“ haben die Ermittlungen zu einem ersten Prozess wegen Terrordelikten geführt. Am Mittwoch wurde ein Imam vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung und der Verhetzung freigesprochen. Ein inkriminiertes Video und drei Moscheepredigten sah das Schöffengericht am Landesgericht Wien nicht als Hamas-Unterstützung und Aufruf zu Straftaten an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zwar sei der Angeklagte Anhänger einer „radikaleren Auslegungsform“ des Islam, diese sei aber zulässig und von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt, begann der Vorsitzende seine Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft sei nach jahrelangen Ermittlungen zu der Ansicht gekommen, dass die Muslimbruderschaft nicht als Terrororganisation angesehen werden könne, „da hatte sie nur noch die Hamas, auf die sie ausweichen konnte“, meinte er. Diese sei zwar einerseits Terrororganisation, andererseits aber auch gewählte Vertretung der Palästinenser im Gazastreifen.