Vor der entscheidenden Abstimmung über die geplante Legalisierung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen in Frankreich haben die dortigen katholischen Bischöfe eine landesweite Gebetsnovene gestartet.
In der Pariser Nationalversammlung steht für Montag die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zum Lebensende an. Frankreichs Senat hatte sich im Mai selbst blockiert und eine …
Die von der Französischen Bischofskonferenz initiierte Gebetsaktion begann am Sonntag und dauert bis 29. Juni, einen Tag vor der dritten Lesung des Gesetzesentwurfs in der Nationalversammlung. Die Bischöfe rufen die Gläubigen auf, täglich für den Schutz des menschlichen Lebens und die Achtung der Menschenwürde zu beten. Der Heilige Geist möge „die Gewissen erleuchten und uns in der Hoffnung erneuern, damit die Würde jedes menschlichen Lebens anerkannt, geschützt und respektiert wird“, heißt es in dem Aufruf. Für jeden Tag wurden eigene Gebetsanliegen vorbereitet.
Der Gesetzesentwurf zählt zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Vorhaben von Präsident Emmanuel Macron. Er sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Suizidbeihilfe für volljährige Menschen mit schweren und unheilbaren Erkrankungen vor. Betroffene sollen tödliche Medikamente selbst einnehmen können; falls ihr Gesundheitszustand dies unmöglich macht, wäre auch Hilfe durch eine von ihnen bestimmte Person zulässig.
Nach dem jüngsten Votum des Senats lobt die Französische Bischofskonferenz den Ausbau der Palliativpflege als moralische Pflicht, warnt jedoch eindringlich vor aktiver Sterbehilfe. …
Eines der wichtigsten Gesetzesprojekte Macrons
Zudem sollen Orte, an denen Suizidbeihilfe durchgeführt wird, besonders geschützt werden. Wer Menschen daran hindert, Sterbehilfe zu beantragen oder sich darüber zu informieren, könnte künftig mit bis zu zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe bestraft werden. Nachdem sich der Senat im Mai nicht auf einen Kompromiss einigen konnte und Änderungsvorschläge scheiterten, gilt eine Verabschiedung der ursprünglichen Fassung der Nationalversammlung noch vor der Sommerpause als wahrscheinlich.
Die Debatte über Sterbehilfe beschäftigt Frankreich seit Jahren. Ein Bürgerkonvent sowie der nationale Ethikrat hatten sich grundsätzlich für eine begrenzte Zulassung unter strengen Auflagen ausgesprochen. Die Gegner warnen hingegen vor einem gesellschaftlichen Dammbruch und einer schrittweisen Ausweitung der Regelung.
Das französische Parlament hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der es Erwachsenen mit unheilbaren Krankheiten erlaubt, tödliche Medikamente zu nehmen.
Jahrelange, intensive Debatte
Die katholische Kirche lehnt die Liberalisierung entschieden ab. Bereits im Mai warnten die Bischöfe vor einer „moralischen Unvorsichtigkeit“ und einem mangelnden Respekt gegenüber demokratischen Verfahren. Das Leben werde nicht dadurch geschützt, dass man es beende, sondern indem man Menschen bis zu ihrem natürlichen Tod begleite.
Unterstützung erhielt die Bischofskonferenz zuletzt von Papst Leo XIV. Dieser erklärte Anfang Juni vor spanischen Parlamentariern, die Verteidigung des menschlichen Lebens sei „weder eine Partei- noch eine konfessionelle Angelegenheit“, sondern „ein zivilisatorisches Ziel“. Die moralische Größe einer Nation zeige sich vor allem darin, „die verletzlichsten Leben zu begleiten, zu schützen und zu lieben“.
(kap – sk)