Sofern keine eigenständige Ausreise erfolgt, muss das BFA bei allen ausreisepflichtigen Personen ehestmöglich eine zwangsweise Rückführung in die Wege leiten. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen genutzt, um eine möglichst zeitnahe Außerlandesbringung zu gewährleisten.

Sollten sich die betroffenen Personen dem Verfahren entziehen, wird in der Regel ein Festnahmeauftrag erlassen. Sobald dieser durch die Polizei vollzogen wurde, setzt das BFA die Planungen für die Außerlandesbringung unverzüglich fort. Beide Familien sind nicht mehr im Bundesgebiet aufrecht gemeldet.