Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.

Stand: 25.06.2026 • 21:09 Uhr

„Wer bestellt, bezahlt“: Diesen Grundsatz wollten die Länder bei bestimmten Gesetzen des Bundes durchsetzen. Das ist geglückt. Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung der Kommunen geeinigt.

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Gemeinsam teilten Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Bundeskanzler Friedrich Merz dies nach Beratungen in Berlin. Der SPD-Politiker Lies sprach von einem fairen Ausgleich. Die nun getroffene Einigung für künftige Gesetze folgt der Regel: „Wer bestellt, bezahlt.“ Damit sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Gelten soll sie ab dem 1. September.

Langer Streit über Mehrausgaben

Hintergrund ist ein seit Langem geführter Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne dass diese sich dagegen wehren können. Der juristische Begriff für „Wer bestellt, bezahlt“ lautet „Veranlassungskonnexität“. CDU, CSU und SPD im Bund hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren zu wollen.

Falls die finanziellen Mehrkosten durch ein neues Gesetz bei Ländern und Kommunen künftig zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, erklärte Lies. Merz sagte, würden Entlastungen beschlossen, solle im Gegenzug auch der Bund profitieren. In einem Beschlussentwurf nach Verhandlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Vorfeld der Beratungen war noch von einer Kostenübernahme durch den Bund von 75 Prozent bei einer Zusatzbelastung von Ländern und Kommunen von 250 Millionen Euro die Rede gewesen.

Mehrkosten durch Kinder- und Jugendhilfe

In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.

Nach Angaben der Bundesregierung haben sich die Kosten für die Kommunen bei den beiden ersten Gesetzen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, beim dritten Gesetz sogar vervierfacht.

„Entlastungspotenzial von Milliarden“

Nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder könnte die Einigung die Kommunen bereits 2027 um einen Milliardenbetrag entlasten. „Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden und das ist anwachsend über die nächsten Jahre“, sagte der CDU-Politiker. Schnieder sprach außerdem von einem „bedeutenden Signal“ an die Kommunen und die Menschen im Land.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke bezcihnete die Bund-Länder-Einigung als wichtigen Schritt. „Wir sorgen damit für mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Begrenzung der Kosten für Länder und Kommunen“, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung nach dem Treffen.

Nicht erfasst sind von der Regelung Steuergesetze. Auch hier kam es immer wieder zu Streit zwischen Bund und Ländern, wenn der Bund Steuerentlastungen plant, diese aber auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten.

Pakt für den Rechtsstaat

Neben der Entlastung für die Kommunen ging es beim Treffen mit Merz auch um einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. „Die Menschen können sich zu Recht darauf verlassen, dass diese Regierung und die Länder miteinander handeln, dass man auch Recht bekommt in einer überschaubaren Zeit, dass hier auch der Rechtsstaat durchgreift in einer überschaubaren Zeit“, sagte Schnieder.

Vereinbart wurde, dass der Bund den Ländern mehr Geld gibt, damit diese ihre Justizbehörden digitaler machen und mit mehr Personal ausstatten können. Insgesamt geht es um 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen. Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte sowie sonstige Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese anrechnen lassen.