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Nach der historischen Einführung des nationalen Lizenzierungsverfahrens in der ADMIRAL Frauen Bundesliga endete nun auch die Frist für das internationale Lizenzierungsverfahren.
Drei Wochen nach dem Fristende für die Abgabe der nationalen Lizenz endete am gestrigen Montag, den 2. März 2026 die Abgabefrist für die internationalen Lizenzanträge zur Saison 2026/27. Nach den sechs eingebrachten, nationalen Lizenzanträgen Anfang Februar (vier Clubs der ADMIRAL Frauen Bundesliga sowie zwei Clubs der 2. Frauen Bundesliga) gingen bei der Österreichischen Bundesliga – welche die Lizenzadministration innehat – sechs Anträge für die internationale Lizenz fristgerecht ein.
Nina Potz, Liga-Managerin der ADMIRAL Frauen Bundesliga: „Dass sechs Klubs der aus zehn Vereinen bestehenden ADMIRAL Frauen Bundesliga die internationale Lizenzierung eingereicht haben, ist ein starkes Signal an die Liga und unterstreicht die Ambitionen der Vereine, den heimischen Frauenfußball nachhaltig weiterzuentwickeln. Wir sehen das große Interesse an der internationalen Lizenzierung als wesentlichen Meilenstein und Bekenntnis der Clubs, die Anforderungen für den internationalen Spielbetrieb erfüllen zu wollen und den Spielerinnen so erst die internationale Fußballbühne zu ermöglichen.“
Die Anträge der Klubs aus der ADMIRAL Frauen Bundesliga:
SCR Altach
FK Austria Wien
SKN St. Pölten
FC Red Bull Salzburg
First Vienna FC 1894
SK Sturm Graz
Nachdem bereits mit der SPG Südburgenland/TSV Hartberg, dem LASK, dem FC Blau Weiß Linz und dem USV Neulengbach bereits vier aktuelle Bundesligisten die Unterlagen für die nationale Lizenz abgegeben haben, komplettieren die sechs internationalen Lizenzantrage der oben gelisteten Clubs – welche die nationale Lizenz beinhalten – das Teilnehmerfeld der diesjährigen ADMIRAL Frauen Bundesliga. Aus der 2. Frauen Bundesliga haben der SK Rapid sowie die SVK Wildcats Elektro Service Fuchs einen nationalen Lizenzantrag abgegeben. Die Lizenz ist ab der Saison 2026/27 Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse des Frauenfußballs. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen zu finden.
Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
In den kommenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Lizenzadministration, welche in der Obhut der Österreichischen Fußball Bundesliga liegt – sowie dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaige, weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist im April 2026 zu erwarten.
Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz nicht erteilt werden können, so kann dieser Protest einbringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des ÖFB, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts.
Presseinfo
ÖFB
03.03.2026