Präsident Harald Schlögel betont: „Wahlärztinnen und -ärzte sind längst systemrelevant. Viele Menschen sind auf sie angewiesen, weil es in zahlreichen Regionen schlicht zu wenige Kassenstellen gibt. Wer jetzt bei den Honoraren ansetzt, bekämpft nicht die Ursache, sondern gefährdet ein wichtiges Versorgungsstandbein.“

Wahlarztreferent Christof Remtisch ergänzt: „Gerade in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich sichern Wahlärztinnen und -ärzte die wohnortnahe medizinische Betreuung und entlasten gleichzeitig das Kassensystem. Ein staatlich verordneter Honorardeckel würde die Attraktivität dieser Versorgungsform mindern, ohne eine einzige zusätzliche Kassenarztstelle zu schaffen.“

In Deutschland gibt es eine Obergrenze bei Wahlarzthonoraren, die beim 2,5-fachen Wert des Kassentarifs liegt. Laut einer Aussendung von Andreas Huss, Obmann der ÖGK, wurden 2025 Wahlarzthonorare über 768 Millionen Euro bei der ÖGK eingereicht, allerdings nur 267 Millionen Euro (80 Prozent des Kassentarifs) an die Patientinnen und Patienten rückerstattet.

Schlögel Ärtekammer-Präsident

Harald Schlögel, Präsident der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich.

Foto:
Bernhard Noll / ÄKNÖ

„Wenn 80 Prozent des Kassentarifs 267 Millionen Euro betragen, hätten die Vertragshonorare dafür 333,75 Millionen Euro ausgemacht. Multipliziert man diesen Betrag mit der in Deutschland festgesetzten Obergrenze von 2,5, ergibt dies 834,38 Millionen Euro. Damit verrechnen unsere Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich bereits jetzt weniger als sie in Deutschland mit einer Deckelung dürften“, erklärt Schlögel und zeigt damit auf, dass das offene Wahlarztsystem in Österreich vergleichsweise günstig ist.

Die ÄKNÖ unterstreicht, dass Wahlärztinnen und -ärzte freiberuflich tätig sind. „Einem freien Beruf staatlich ein Honorar vorzuschreiben, wäre ein massiver Eingriff“, so Schlögel. „In anderen Branchen wäre das undenkbar. Niemand käme auf die Idee, einem Restaurant vorzuschreiben, was ein Menü kosten darf. Zudem leisten auch privat zusatzversicherte Patientinnen und Patienten regulär ihre Sozialversicherungsbeiträge. Viele von ihnen nehmen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kaum oder gar nicht in Anspruch und tragen dennoch solidarisch zum System bei.“

Der seitens der Politik geäußerte Vorwurf der Intransparenz ist laut ÄKNÖ leicht zu entkräftigen. Auf den Webseiten von Wahlärztinnen und -ärzten werden Honorare in der Regel veröffentlicht und vor einer Untersuchung klar kommuniziert. Darüber hinaus ist auch auf der Website der ÄKNÖ einen Katalog mit Empfehlungstarifen veröffentlicht. Transparenz ist der richtige Weg, nicht staatliche Preisvorschriften.

Für die Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ ist klar: Die eigentliche Aufgabe liegt in der Stärkung des Kassensystems durch mehr Kassenstellen, attraktive Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie. „Wir brauchen Investitionen in die Versorgung und keine neuen Regulierungen“, so Remtisch. Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich fordert eine sachliche Diskussion über nachhaltige Strukturreformen statt einer einseitigen Debatte über Honorarbegrenzungen.