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Stand: 03.07.2026 • 15:24 Uhr

Einen Tag nach dem Beschluss zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag versucht die Koalition die Aufregung etwas einzufangen. SPD-Chef Klingbeil will eine „vernünftige“ Umsetzung. Gesundheitsministerin Warken setzt auf Digitalisierung.

Nach heftiger Kritik an den geplanten neuen Regeln für Krankschreibungen hat Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil für vernünftige Lösungen geworben. Er wertete die von der Koalition geplanten Verschärfungen bei Krankschreibungen im Job als Kompromiss.

Er strebe aber praktikable Lösungen bei der Umsetzung an, sagte der SPD-Chef im RTL-Interview. „Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde“, sagte er. Klingbeil verwies auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die schon gesagt habe, dass man das Ganze so hinbekommen müsse, dass niemand, der krank sei, dann wirklich zum Arzt gehen müsse.

In einem nun veröffentlichten Statement des Gesundheitsministeriums wird die CDU-Ministerin jedoch etwas anders zitiert. „Generell gilt: Niemand soll zur Arbeit gehen, wenn Krankheit dem entgegensteht. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern“, heißt es darin. Doch mit der Corona-Pandemie – „einem Ausnahmezustand“ – seien „die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch die telefonische Krankschreibung deutlich gesenkt“ worden. Und es sei richtig, das wieder abzuschaffen. Gleichzeitig sollten digitale Angebote wie Videosprechstunden mit behandelnden Ärzten weiterhin ermöglicht und sogar gestärkt werden.

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten vereinbart, die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch abzuschaffen. Zudem soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden. Bisher ist es am vierten Tag vorgeschrieben.

„Das war nicht mein Vorschlag“

Auch Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas kündigte eine genaue Prüfung der Auswirkungen der im Koalitionsausschuss vereinbarten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag an. „Das war jetzt nicht mein Vorschlag“, sagte Bas im RTL-Interview. „Wir werden schauen, wie, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeugt oder eher zu Schwierigkeiten führt.“

Über mögliche Ausnahmen werde nun das Gesetzgebungsverfahren entscheiden, fügte Bas hinzu. „Das ist ja noch nicht im Gesetz. Das werden wir jetzt im Verfahren klären.“ Bas verwies zugleich darauf, dass Arbeitgeber bereits heute in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen könnten.

Zudem verwies sie auf Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Der Kanzler hat heute selber gesagt, dass Arbeitgeber eine Ausnahme davon machen können oder Tarifvertragsparteien.“

Wüst sieht Klärungsbedarf

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst sieht offene Fragen. „Die Aufregung ist vielleicht ein guter Anlass zur Klarstellung“, sagte der CDU-Politiker. Bei ihrer Umsetzung müsse darauf geachtet werden, ob diese wirklich bedeuteten, dass Menschen bereits am ersten Tag ihrer Erkrankung eine Krankschreibung benötigten oder ob es darum gehe, dass diese für den ersten Tag gefordert werde. Für Menschen mit Migräne sei es etwa schwer, bereits am ersten Tag beim Arzt zu erscheinen. „Es ist vielleicht klug, wenn man es so regelt, dass man auch am zweiten oder dritten Tag der Erkrankung beim Arzt vorstellig wird“, sagte Wüst.

Eine Option, die auch Regierungssprecher Stefan Kornelius nicht ausschließt. Die geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag bedeute nicht zwingend eine verpflichtende Vorlage des Attests am ersten Tag, betonte er. Die genaue Ausgestaltung der in der Reform vorgesehenen Maßnahmen stehe erst noch an.

Spahn sieht Frage der Fairness

Unions-Fraktionschef Jens Spahn verteidigte die Pläne im ARD-Morgenmagazin mit Verweis auf eine hohe Krankheitsquote in Deutschland im EU-Vergleich. „Wir haben mit die höchste Zahl an Krankheitstagen, etwa 18 Krankheitstage im Jahr pro Arbeitnehmer“, sagte er. „Und diejenigen, die wirklich krank sind, die sollen natürlich auch zu Hause bleiben können.“


Spahn sprach von einer Frage der Fairness. 
Wer nicht zur Arbeit komme, obwohl er nicht tatsächlich krank sei, der mache es für die Kollegen, die da mehr arbeiten müssten, auch nicht leichter. Wer vielleicht an einem Morgen nicht wirklich krank sei, aber noch überlege, ob er hingehen sollte, der entscheide sich künftig dann im Zweifel vielleicht doch fürs Arbeiten. „Das ist auch fairer gegenüber den Kollegen.“

Klüssendorf spricht vom „kleineren Übel“

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf verteidigte im ARD-Morgenmagazin die Lösung als das kleinere Übel und Kompromiss. Was im Raum gestanden habe, war die Einführung eines Karenztages. Die Union habe vorgeschlagen, dass man, wenn man den ersten Tag krank sei, dann erstmal einen Urlaubstag nehmen müsse und keine Lohnfortzahlung bekomme, sagte Klüssendorf. „
Und das war für uns eine rote Linie,“ sagte er. Deshalb sei die Krankschreibung ab dem ersten Tag das kleinere Übel gewesen.

Gesundheitsministerin Warken setzt auf Videosprechstunde

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte die Pläne. Zur Wahrheit gehöre auch, dass die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch die telefonische Krankschreibung deutlich gesenkt worden seien. „Daher ist es richtig, diese wieder abzuschaffen“, erklärte die CDU-Politikerin.

„Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunde mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sind und verstärkt genutzt werden“, sagte sie der Rheinischen Post. Hier solle eine Regelung geschaffen werden, „die Missbrauch unterbindet und gleichzeitig dem Ziel folgt, für den Einstieg in die Versorgung deutlich stärker auf Digitalisierung zu setzen“.

Zuvor hatten Krankenkassen, Ärzte und Sozialverbände die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen bei der Krankschreibung von Arbeitnehmern heftig kritisiert, auch, weil mehr Erkrankte dann künftig direkt in überlastete Praxen gehen müssten.

„Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten“

Kanzler Merz hatte am Abend die von der Union durchgesetzte Regelung für Krankschreibungen gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio verteidigt. „Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten. Gleichzeitig ist es den Betrieben überlassen, auch andere Regelungen zu vereinbaren“, sagte Merz. Er sagte auch: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.“