Die Vorarlberger Landesregierung bringt einen selbstständigen Antrag in den Landtag ein, um das Jagdgesetz zu ändern. Im Zentrum steht das Management von Großraubwild, insbesondere des Wolfs. Künftig soll ein Abschuss nicht erst nach einem Riss möglich sein, sondern bereits dann, wenn eine akute Gefährdung für Menschen oder landwirtschaftliche Nutztiere besteht.