Zwei weitere frühere Aktivisten der „Letzten Generation“ erhielten eine Diversion.
In einem weiteren Prozess des Großverfahrens gegen die frühere Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ in Wien sind acht Personen wegen schwerer Sachbeschädigung nicht rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Zwei weitere nahmen ein Diversionsangebot an. Im Fokus am Mittwoch stand eine umstrittene Protestaktion auf der Süd Autobahn (A2) in Niederösterreich im November 2023. Die Gruppe hatte sich damals dort mit einer Sand-Superklebermischung festbetoniert.
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten Sachbeschädigung und schwere Sachbeschädigung vor. Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten sich am 20. November 2023 bei Traiskirchen, Vösendorf und Wiener Neudorf auf der A2 in Richtung Wien mit jener Sand-Superklebermischung – sogenannten „Mumienhänden“ – auf der Fahrbahn befestigt, um gegen die Klimapolitik der türkis-grünen Bundesregierung zu protestieren.
Die Anklagebehörde sah darin eine Beschädigung kritischer Infrastruktur sowie eine „abstrakte Gefährdung des öffentlichen Verkehrs“. „Versuche, sie mit einem Lösungsmittel von der Fahrbahn zu entfernen, brachten keinen Erfolg“, sagte die Staatsanwältin. In Vösendorf hatte die Feuerwehr die Angeklagten von der Fahrbahn stemmen müssen. In Traiskirchen und Wiener Neudorf wurde Hammer und Meisel verwendet, um die Aktivistinnen und Aktivisten zu lösen. Die Asfinag musste laut Staatsanwaltschaft die Fahrbahn erneuern. Die Staatsanwaltschaft verwies auf eine Schadenssumme von 20.000 Euro sowie Einsatzkosten in der Höhe von mehr als 5000 Euro.
Die zehn Angeklagten – ein früherer Aktivist erschien am Mittwoch nicht – übernahmen am Mittwoch alle vollumfänglich Verantwortung für die Proteste und zeigten Bereitschaft, den Feuerwehren die Einsatzkosten zu ersetzen. „Ich bin bereit, an die Feuerwehr zu spenden, nicht aber an die Asfinag“, sagte einer der früheren Aktivisten. Er und seine ehemaligen Mitstreiter verwiesen bei der Einvernahme durch die Richterin ansonsten allesamt auf die Ausführungen ihrer Verteidiger.
„Was wiegt schwerer? Eine zeitlich begrenzte Verkehrsbehinderung oder irreversible klimatische Schäden, die ganze Lebensgrundlagen zerstören?“, fragte Verteidiger Paul Kessler am Mittwoch in seinem Plädoyer. Er bat das Gericht, die Handlungen seiner Mandanten „nicht nur als Rechtsbruch zu werten, sondern auch als Hilferuf“. Kessler betonte zudem, dass die Protestierenden bei ihren Aktionen stets Hass und Gewalt durch wütende Autofahrer ausgesetzt gewesen seien. „Anklage gegen diese Personen wurde nie erhoben.“
Eine Vertreterin der Kanzlei Machac sowie Rechtsanwalt Ralf Niederhammer verwiesen zudem auf „achtenswerte Beweggründe“ als Motiv für die Beschädigungen. Das Trio ersuchte vor diesem Hintergrund am Mittwoch um ein mildes Urteil.
„Ist den Aktivistinnen und Aktivisten Lösungsmittel angeboten worden?“, fragte die Richterin den leitenden Beamten, der damals den Befehl über den Einsatz bei Vösendorf hatte, als Zeugen. Der Polizist entgegnete daraufhin, dass die Protestierenden das Angebot abgelehnt hätten. Er habe daraufhin die Feuerwehr verständigt.
Danach sei versucht worden, die Klimaschützerinnen und Klimaschützer mit der Chemikalie von der Fahrbahn zu entfernen. „Das hat nicht funktioniert“, so der Beamte. Die Feuerwehr habe daraufhin die Entscheidung getroffen, ein Stemmgerät zu verwenden. „Es hätte keine anderen Möglichkeiten gegeben. Das war anders nicht möglich.“ Der leitende Beamte verwies in diesem Zusammenhang auch auf eigene Versuche der Polizei nach dem 20. November 2023, die gezeigt hätten, dass jene Mischung aus Quarzsand und Superkleber nicht durch herkömmliche Verfahren gelöst werden könnte. „Wir haben mit einer Tierhaxe eine ‚Mumienhand‘ nachgestellt.“
Die drei Verteidiger verwiesen am Mittwoch vor Gericht auf alternative Lösungsmöglichkeiten. So habe die Lösung mittels Hammer und Meisel in Wiener Neudorf und Traiskirchen funktioniert. „Wo wurde schneller gelöst?“, fragte Rechtsanwalt Paul Kessler in Richtung des Oberstleutnants. Das könne er nicht sagen, er sei lediglich in Vösendorf vor Ort gewesen, betonte der Polizist.
Die Verteidigung erkannte den von der Asfinag in Rechnung gestellten Schaden während des Prozesses nicht an. Weil kein Vertreter der Autobahnmeisterei anwesend war, konnte auch die Richterin die Frage rund um den Schaden nicht vollständig klären. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes wolle man jedoch voll begleichen, sagte Kessler, der im Laufe des Prozesses kurz den Saal mit Laptop in der Hand verließ, um die Kosten von mehr als 5.000 Euro an die Freiwilligen Feuerwehren per Onlinebanking zu überweisen.
Die Richterin verurteilte acht der ehemaligen Aktivistinnen und Aktivisten zu unbedingten Geldstrafen. Zwei weitere frühere Aktivisten nahmen eine diversionelle Erledigung an. Die Richterin wertete dabei die Geständnisse der Angeklagten als Milderungsgründe. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Das Mammutverfahren wegen Sachbeschädigung sowie schwerer Sachbeschädigung läuft seit 20. Februar. Dabei waren bereits zwei frühere Aktivistinnen zu Geldstrafen verurteilt worden. Der nächste Prozesstag ist für den 18. März angesetzt.
Insgesamt sind 47 Personen angeklagt. Das Landesgericht muss den Prozess in Tranchen abhandeln, da der Große Schwurgerichtssaal wegen Umbauarbeiten gesperrt ist. (APA)
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