Der in Portugal geborene und wegen Drogendelikten inhaftierte Deutschrapper 18 Karat darf abgeschoben werden. Eine Eilbeschwerde des Musikers gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wies das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Karat 18 war wegen verschiedener Drogendelikte im Dezember 2022 vom Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die er aktuell noch verbüßt. Die Stadt Dortmund hatte ihm zudem per Verfügung das EU-Freizügigkeitsrecht entzogen, ihn zur Ausreise aufgefordert und seine Abschiebung nach Portugal angeordnet.

Sein Eilantrag dagegen war vergangene Woche bereits vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Das dortige Gericht hatte »zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung« für die Beendigung des Aufenthalts des Rappers in Deutschland gesehen. 18 Karat habe kiloweise mit Drogen gehandelt und sich zudem nicht ersichtlich aus dem Netzwerk gelöst, in dem er die Taten begangen habe.

Abschiebung noch in der Nacht erwartet

Auch der Einwand des Rappers, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind, sei nicht geeignet, die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten infrage zu stellen, argumentierte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht.

Seine Anwältin bezeichnete die Entscheidung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als »rechtsstaatliches Armutszeugnis«. Dem Rapper sei gesagt worden, dass er noch in der Nacht abgeschoben werden solle, sagte Lisa Grüter unter Berufung auf die Frau von 18 Karat, der den bürgerlichen Namen Ivo Vieira Silva trägt. Laut seiner Anwältin war der Musiker zuletzt im offenen Vollzug untergebracht.

Seit seinem Debütalbum FSK 18 Brutal vor zehn Jahren hatte der Deutschrapper mehrere Chart- und Streamingerfolge. Mehrere Alben von 18 Karat schafften es seitdem in die deutschen Charts.

Mehr zum Thema

Deutschrap

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Ikkimel:
Ballert hart

Deutschrap:
Darf ich bitte Bushido?

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Haftbefehl :
Ihr redet noch über die Doku? Haftbefehl ist schon viel weiter