ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamten werden von der WKStA (Anstiftung) zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie bestreiten, für den ÖVP-Bürgermeister L. interveniert zu haben. Die „Presse“ berichtet ab 9 Uhr live aus dem Landesgericht Linz.
„Mit Bauchweh”, aber Daumen hoch: Diese Nachricht schrieb der Gewerkschafter Herbert B. am 13. Februar 2017 an den damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im ÖVP-geführten Finanzministerium Thomas Schmid. Kurz davor war das Hearing anlässlich der Vergabe des Vorstandspostens für das Finanzamt Braunau-Ried-Schärding (BRS) beendet worden. Das Ergebnis: Der frühere Polizist, Controller und ÖVP-Bürgermeister Michael L. wurde von der Begutachtungskommission auf Platz eins gereiht. Schmid schrieb daraufhin eine Nachricht an den Abgeordneten August Wöginger: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Sechs Minuten später antwortete der nunmehrige ÖVP-Klubobmann: „Echt super. Bin total happy.“
Postenschacher alias (Anstiftung zum) Amtsmissbrauch nennt dieses Vorgehen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). „Nicht schuldig“ kontern Wöginger, B. (der in der Kommission saß) und Siegfried M., der mittlerweile suspendierte Chef des Finanzamts Österreich, der die Kommission leitete. Zwar sei L. Ende 2016 im Rahmen einer Bürgersprechstunde zu Wöginger gekommen und habe ihm von der geplanten Bewerbung erzählt und Wöginger eine Kopie der Bewerbungsunterlagen an Schmid weitergegeben, aber: „Damit war die Angelegenheit für mich erledigt“, betonte Wöginger am Dienstag im Landesgericht Linz. Auch M. und B. orten keine Verfehlungen: Man habe sich bei der Kandidatenbewertung korrekt verhalten.
Anders sieht das Christa Scharf. Die mittlerweile pensionierte Finanzbeamtin hatte sich einst ebenfalls für den Vorstandsposten beworben, nachdem sie das Finanzamt BRS zuvor über mehrere Monate hinweg interimistisch geführt hatte. Erfolgreich, wie sie meinte, und wie ihr damaliger Vorgesetzter, der Regionalmanager für Oberösterreich und Salzburg, Siegfried M. ihr im November 2016 auch per E-Mail bescheinigte: „Ich gratuliere herzlichst zur sensationellen Steigerung in der Performance des Amtes.“ Allerdings: Beim Hearing am 13. Februar 2017 wurde sie nicht an erste, sondern an sechste und damit vorletzte Stelle gereiht. „Der Auftritt war eine Katastrophe“, sagte M. vor Gericht. Auch B. gab zu Protokoll, dass Scharf extrem nervös aufgetreten sei.
Scharf selbst sieht darin vorgeschobene Argumente, wandte sich an die Gleichbehandlungskommission des Bundeskanzleramts. Diese kam 2018 zu dem Ergebnis, dass Scharf wegen ihrer Weltanschauung, ihres Alters und ihres Geschlechts diskriminiert worden ist. 2021 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass sie aus „sachfremden Gründen“ übergangen wurde. Heute, Donnerstag, wird Scharf selbst zu Wort kommen. Ab 9 Uhr ist sie als erste Zeugin in den Schwurgerichtssaal geladen, für den Nachmittag ist die Einvernahme des letztlich zum Zug gekommenen Bürgermeisters L. angesetzt. Nächste Woche, konkret am Montag, 9. März, wird dann Thomas Schmid im Zeugenstand Platz nehmen und seine Erinnerungen an die Ereignisse teilen. Die Unschuldsvermutung gilt.
Der Liveticker beginnt um 8:30 Uhr:
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