Die Regierung argumentiert die Pläne damit, dass dadurch ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird. Bisher galt nur, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. „Wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Kinder bereits über Sozialleistungen wie die Grundversorgung abgesichert bekommt, kann nicht on top auch noch Familienleistungen beziehen“, meinte Integrations- und Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) am Freitag in einer Stellungnahme.