Bei neuen massiven Raketen- und Drohnenschlägen des russischen Militärs gegen ukrainische Städte in der Nacht auf Donnerstag wurden landesweit mindestens zehn Menschen getötet und Dutzende verletzt. Ein mutmaßlich von Russland abgefeuerter Marschflugkörper drang am Donnerstag am frühen Morgen in den polnischen Luftraum ein und stürzte südlich von Lublin rund 90 Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt ab. Anrainer berichteten von einem lauten Knall. Verletzt wurde niemand. Der beim Einschlag entstandene Krater hat laut Angaben aus Polen einen Durchmesser von zehn und eine Tiefe von fünf Metern. Polens Regierungschef Donald Tusk betonte, es gebe keinen Grund für die Annahme, dass Polen gezielt angegriffen wurde. Der russische Marschflugkörper wurde von einem polnischen F-16-Jet begleitet, als er einschlug.

Russland habe mehr als 70 Marschflugkörper und ballistische Raketen eingesetzt, teilte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj in den sozialen Netzwerken mit. „Hinzu kamen über 280 Angriffsdrohnen. Mehr als 260 Drohnen konnten zerstört werden“, sagte er. Kampfflugzeuge konnten eine beträchtliche Anzahl von Marschflugkörpern abschießen. Zugleich verwies Selenskyj erneut auf den „kritischen Mangel“ an Patriot-Raketen für die Luftabwehr. Er forderte die Verbündeten – wie zuletzt immer wieder – zur Lieferung der Waffen auf.

Überraschend kam die nächtliche Angriffswelle nicht: Selenskyj hatte am Mittwoch vor einer unmittelbar bevorstehenden Angriffswelle gewarnt. In einem Vorort der südukrainischen Stadt Krywyj Rih wurde das Wohnhaus einer Großfamilie von einer Rakete getroffen. Allein dort gab es sechs Tote, darunter zwei Kinder im Alter von fünf und zwölf Jahren. Auch die Stadt Lwiw (früher Lemberg) nahe der polnischen Grenze wurde schwer getroffen.

Wehrpflichtige Männer sind in Zukunft vom besonderen Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine ausgenommen: Der Rat der EU-Länder nahm eine entsprechende Entscheidung am Donnerstag in Brüssel formell an. Vorübergehender Schutz soll „nur denjenigen gewährt werden, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen“. Mit der Regelung wird der generelle vorübergehende Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert.

Die Entscheidung wird laut Angaben aus dem Rat am Donnerstag oder Freitag im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Sie orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: In der Ukraine unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht. Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt ein Ausreiseverbot. Ausnahmen gelten etwa für Alleinerziehende oder Väter von mehreren minderjährigen Kindern oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Ausnahmen sollen auch in der EU gelten. Diese neue Regelung gilt laut Rat ausschließlich für neue Antragsteller. (TT, dpa)