Künftig müssen Tech-Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz generierte Chatbots, Videos oder Bilder kennzeichnen. Österreich hat noch keine KI-Aufsicht eingerichtet.
Was ist Künstliche Intelligenz (KI), was nicht? Bilder, Videos, Chatbots und mehr: Auch für geübte Augen wird es immer schwieriger zu erkennen, ob etwas mithilfe von KI erstellt bzw. manipuliert wurde. Am Samstag tritt EU-weit ein neues Regelwerk in Kraft, das mehr Licht ins Dunkle bringen soll.
Die neuen Transparenzpflichten für KI-Systeme sind ein weiterer Teil der seit 1. August 2024 geltenden Verordnung über Künstliche Intelligenz („Artificial Intelligence Act“). Sie definiert EU-weit klare Anforderungen für KI-Entwickler und -Betreiber. Was jetzt gilt und welche Ausnahmen es gibt:
🟢 Chatbots: Anbieter von KI-Systemen müssen jetzt grundsätzlich sicherstellen, dass Personen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Dies gilt insbesondere für Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, beispielsweise Chatbots. Eine Ausnahme von dieser Informationspflicht gilt dann, wenn offensichtlich ist, dass eine Person mit einem KI-System interagiert.
🟢 Videos: Auch Deepfakes unterliegen einer Kennzeichnungspflicht: KI-Betreiber, die Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder verändern, müssen offenlegen, wenn diese Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa wenn Deepfakes im Rahmen der Strafverfolgung oder für künstlerische oder kreative Werke genutzt werden.
Nationale Behörden
🟢 Texte: KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse müssen ebenso gekennzeichnet werden. Auch hier gelten Ausnahmen für Strafverfolgungszwecke, künstlerische und satirische Werke, sowie für Inhalte mit menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle, bei denen eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
🟢 Kennzeichnung: Die EU bietet Vorlagen für die KI-Symbole zur Kennzeichnung. Es gibt ein allgemeines KI-Zeichen (AI) sowie eins für vollständig per KI generierte Inhalte („AI Generated“) und eins für manipulierte Inhalte („AI Modified“). Die EU-Symbole sind keine Pflicht. Alternativen müssen aber ebenso deutlich sein.
Angezeigt werden müssen die Symbole, wenn Nutzer erstmals einen Inhalt wahrnehmen. Bei Bildern, also sichtbar im Blickfeld, bei Videos am Anfang und bei Audioinhalten ist ein verständlich hörbarer Hinweis erforderlich. Bei Texten soll das Label am Anfang oberhalb des Textes und in der Nähe der Überschrift stehen.
🟢Aufsicht: Die Durchsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits über nationale Marktüberwachungsbehörden, andererseits auf EU-Ebene durch die Europäische Kommission bzw. deren KI-Amt. Österreich ist hier im Verzug: Das Gesetz zur Benennung der zuständigen Behörden werde derzeit im Bundeskanzleramt als Regierungsvorlage in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts ausgearbeitet, hieß es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt.
„Ein konkreter Zeitpunkt für eine Begutachtung kann aufgrund laufender Gespräche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.“ Es wird jedoch betont, dass unabhängig davon, ob eine österreichische Behörde bis morgen benannt wurde oder nicht, die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung die rechtlichen Anforderungen erfüllen müssen, da diese auch aufgrund von Persönlichkeitsrechten durchgesetzt werden könnten, hieß es aus dem Bundeskanzleramt.
Saftige Strafen möglich
🟢 Opposition: Die Grünen kritisieren, dass Österreich bisher keine KI-Aufsicht eingerichtet hat. „Das ist ein Armutszeugnis. Ein ganzes Jahr wurde vertrödelt mit Streitereien um die Zuständigkeit, Ankündigungen und leeren Versprechen“, kritisierte der grüne Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba.
Ein ganzes Jahr wurde vertrödelt mit Streitereien um die Zuständigkeit, Ankündigungen und leeren Versprechen.
Süleyman Zorba (Grüne)
🟢Sandboxen: Die Einrichtung sogenannter Sandboxen wurde nach hinten verschoben. Die EU-Mitgliedstaaten müssen nach den jüngsten Anpassungen bis 2. August 2027 mindestens eine nationale KI-Regulierungs-„Sandbox“ betriebsbereit machen. Derartige Reallabore sollen Unternehmen ermöglichen, KI-Systeme unter kontrollierten Bedingungen zu entwickeln und zu testen. Weitere Kerndaten für die Umsetzung des „AI Act“ sind der 2. Dezember 2026: Verbote für KI-Systeme, die nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes und Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen, treten dann in Kraft; sowie der 2. Dezember 2027 – dann gelten die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme –, und der 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind.
🟢Sanktionen: Allfällige Sanktionen müssen von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt und der EU-Kommission gemeldet werden. Für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen kann die EU-Kommission saftige Geldstrafen verhängen. Die Höchstgrenze beträgt bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres oder 15 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei verbotenen KI-Praktiken oder Datenverstößen drohen Unternehmen Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. (APA, TT)
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