Die Europäische Union wendet ab Sonntag die Transparenzregeln des AI Act an. Chatbots, die im EU-Raum genutzt werden, müssen Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer Maschine sprechen. KI-generierte Deepfakes benötigen zudem eine deutliche Kennzeichnung.
Das KI-Büro der Europäischen Kommission und die nationalen Aufsichtsbehörden dürfen jetzt erstmals die Einhaltung durchsetzen. Bei schweren Verstößen drohen Strafen von bis zu 35 Millionen EUR oder 7% des globalen Jahresumsatzes.
Hinweis: Wer privat ein KI-generiertes Bild auf einem persönlichen Social-Media-Profil postet, muss laut EU-Regel keine Strafe befürchten. Die private, nicht-gewerbliche Nutzung ist vom AI Act ausgenommen. Anders verhält es sich, wenn Inhalte beruflich oder kommerziell verwendet werden, etwa durch ein Unternehmen, einen Freiberufler oder einen bezahlten Influencer.
Was der EU AI Act jetzt verlangt
Die Kommission bestätigt, dass Artikel 50, das Transparenzkapitel des Gesetzes, ab 2. August 2026 gilt. KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen zu Beginn jedes Gesprächs sagen, dass sie Maschinen sind. Das gilt zum Beispiel für Chatbots, Sprachassistenten und Agenten.
Die Regeln betreffen alle Anbieter oder Nutzer von KI-Systemen, sofern diese Nutzer in der EU erreichen, unabhängig davon, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat.
Die Pflicht gilt nicht nur für Text. Nutzer müssen auch auf KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte als künstlich erzeugt hingewiesen werden. Wenn Text zur öffentlichen Information verwendet wird, ist eine Kennzeichnung notwendig, es sei denn, ein menschlicher Redakteur prüft und übernimmt die Verantwortung.
Unternehmen, die Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung nutzen, müssen jede betroffene Person informieren. Ein unabhängiger Leitfaden erklärt, dass für deutlich kreative oder satirische Anwendungen eine weniger strenge Informationspflicht gilt.
Für einen Bereich gibt es mehr Zeit. Generative Systeme, die es bereits auf dem Markt gibt, müssen bis 2. Dezember 2026 maschinenlesbare Wasserzeichen auf synthetischen Inhalten haben.
Aufsichtsbehörden können endlich Bußgelder verhängen
Bisher beruhte der AI Act vor allem auf Vertrauen. Anbieter von allgemeinen KI-Modellen haben zwar seit August 2025 Dokumentations- und Urheberrechtspflichten, doch Brüssel konnte die Umsetzung nicht durchsetzen.
Ab Sonntag ist das anders. Das KI-Büro darf nun Dokumente anfordern, Modelle direkt überprüfen, Korrekturen verlangen oder Modelle vom EU-Markt nehmen. Verstöße gegen die Transparenzpflichten werden mit bis zu 15 Millionen EUR oder 3% des weltweiten Umsatzes geahndet.
Für verbotene Nutzungen sind die Strafen noch höher und steigen auf bis zu 35 Millionen EUR oder 7%. Diese Entwicklung erfolgt, während Europa um Unternehmen wie Anthropic wirbt, die nun gleichzeitig reguliert werden.
Viele befürchtete Fristen verschoben
Der 2. August galt lange als der wichtigste Stichtag für die Einhaltung des EU AI Act. Das Digital Omnibus, ein am 8. Juli beschlossenes Änderungspaket, hat die Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen aber verschoben.
Für Systeme, die bei Bewerbungen, Kreditauskunfteien oder der Strafverfolgung eingesetzt werden, gilt die Pflicht nun ab Dezember 2027. KI, die in regulierten Produkten wie Medizinprodukten integriert ist, muss die Vorgaben ab August 2028 erfüllen.
Gesetzgeber begründen die Verzögerung damit, dass technische Normen noch entwickelt werden. Kritiker sprechen dagegen von einem Rückzug unter Druck aus der Industrie. Entwickler stemmen sich zudem global gegen die Regeln und setzen sich aktuell für offene KI-Modelle ein.
Vor allem die jetzt geltenden Vorgaben könnten auch im Krypto-Bereich wichtig sein. KI-Handelsbots, automatisierte Kundenagenten oder Token-Projekte, die KI-gestützte Werbevideos nutzen, fallen ebenso unter die neuen Offenlegungspflichten.
Die ersten Maßnahmen werden zeigen, wie konsequent das KI-Büro die Regeln durchsetzen wird.
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