
Der Prozess gegen die 57-Jährige wurde in Feldkirch geführt
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Eine 57-jährige Vorarlbergerin ist am Montag vom Schwurgericht in Feldkirch in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betroffene im Oktober vergangenen Jahres im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit ihre 78-jährige Mutter erstickt hat. Die Frau selbst kann sich an nichts erinnern. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bereits seit längerer Zeit kämpft die Frau, die über 20 Jahre in einem Sozialberuf arbeitete, mit psychischen Problemen. Ängste, Depressionen, Unruhe, übertriebener Bewegungsdrang und Rastlosigkeit begleiten sie. Im Oktober vergangenen Jahres war sie bei ihrer Mutter in Mäder (Bezirk Feldkirch) zu Besuch. In der Nacht irrte sie umher und kehrte am Morgen wieder zurück.