Kein Tierquäler würde ein Bolzenschussgerät verwenden, um ein Tier zu quälen, hieß es unter anderem in der Urteilsbegründung. Ein Sachverständiger konnte jedenfalls nicht klären, ob das Tier dann noch Schmerzen hatte, als mit der Schaufel draufgeschlagen wurde.
Man musste glauben, dass der Kater verletzt aufgefunden worden war. Zumindest gebe es keinen Gegenbeweis. Die Männer wollten das Tier laut eigenen Aussagen erlösen. Der Freispruch hinsichtlich der Anklage ist bereits rechtskräftig.
In einem Fall kam es zu einer Diversion wegen Nötigung, weil der Betroffene jemanden bedroht haben soll, der zur Polizei gehen wollte.