Im Fall eines im April aufgetauchten Videos, das angeblich die Misshandlung und Tötung einer Katze mit einer Schaufel in Brixen im Thale zeigen soll, sind vier Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 25 Jahren am Dienstag am Landesgericht Innsbruck rechtskräftig freigesprochen worden. Die Richterin sah laut Pressemitteilung des Landesgerichts Innsbruck weder „die äußere noch die innere Tatseite“ der Tierquälerei verwirklicht.
Kater verletzt am Straßenrand aufgefunden
Nach der Verkündigung des Freispruchs, zu dem die Staatsanwältin schließlich Rechtsmittelverzicht anmeldete, referierte die Richterin im Rahmen der Urteilsbegründung die Verantwortung der Angeklagten sowie die Argumentationslinie der Verteidigung in der vorangegangenen Verhandlung. Die angeklagten Einheimischen hatten im Prozess erklärt, das Tier am Straßenrand verletzt aufgefunden zu haben. Sie hätten den Kater in weiterer Folge getötet, um ihn von den Qualen zu „erlösen“, aber jedenfalls nicht gequält, so die Richterin. Ein veterinärmedizinisches Gutachten sei zur Beurteilung herangezogen worden.
Bolzenschuss vermutlich nicht sachgerecht ausgeführt
Einer der Angeklagten, der gelernter Metzger sei, habe ein Bolzenschussgerät aus dem Auto geholt und dieses schließlich auch betätigt. „Die Katze wurde zuvor in einen Hof gebracht und dort fixiert“, führte die Vorsitzende aus.
Mutwilligkeit des Tötens nicht erkennbar
„Ausgehend davon, dass der von den Angeklagten beabsichtigte Zweck der Tötung des bereits schwer verletzt aufgefundenen Katers die Beendigung seines Leidens war, sah das Gericht den Tatbestand der Mutwilligkeit des Tötens als nicht erfüllt an“, hieß es in einer Medienmitteilung des Landesgerichts nach dem Urteil.
Schmerzen des Tieres nach Bolzenschuss nicht feststellbar
Da der Bolzenschuss laut dem veterinärmedizinischen Sachverständigengutachten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht sachgerecht durchgeführt worden war, wurde der Kater nicht sofort bewusstlos, sondern kam es dazu, dass der Kater wild zu zucken begann. Laut den Ausführungen des Sachverständigen kann es sich dabei um unwillkürliche, reflexartige Muskelkrämpfe gehandelt haben, die vom Rückenmark und vom Hirnstamm gesteuert werden, und nicht unbedingt daher rührten, weil der Kater Schmerzen hatte oder bei Bewusstsein war. Daher konnte nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob der Kater nach Durchführung des Bolzenschusses noch Schmerzen empfunden hat.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess auf Antrag der Verteidiger der jugendlichen (unter 18 Jahre) bzw. jungen erwachsenen Angeklagten (zwischen vollendetem 18. und Vollendung des 21. Lebensjahres) ausgeschlossen.