Der nunmehr Angeklagte beteuerte indes stets vehement seine Unschuld. Sein Mandant werde zu einem etwaigen Prozess nach Innsbruck kommen, betonte dessen Anwalt Mathias Kapferer mehrmals. Es gebe „zahlreiche Beweise“, dass das Ganze „eben nicht so war“, wie es die Staatsanwaltschaft annehme, und sein Mandant folglich nicht der Täter sein könne. Kapferer verwies etwa auf ein vorliegendes Privatgutachten hinsichtlich des besagten Zigarettenstummels, das dies eindeutig dokumentiere und beweise. Auch würde das Oberlandesgericht Innsbruck in der Abweisung des damaligen Einstellungsantrags festhalten, dass es „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Dies stimme, bestätigte die Anklagebehörde. Sehr wohl werde vom OLG aber festgehalten, dass ein „konkreter Tatverdacht“ bestehe.