„Hätte der Busfahrer nicht so gut reagiert, hätte er mich überrollt“, sagt das Opfer beim Prozess. Der Angeklagte hat zudem bei einem Raub eine Pensionistin (85) schwer verletzt.

Ein gehbehinderter Passant, der auf die Straße gestoßen wird und nur dank der Reaktion des Busfahrers nicht überrollt wird. Eine 85-Jährige Frau, der ihr Einkaufstrolley weggerissen wird und die deshalb mit blutüberströmtem Kopf liegen bleibt: Zwei Mal hat sich ein Steirer seine Opfer zufällig ausgewählt – jetzt muss er für seine Taten vor Gericht gerade stehen..

„Das ist eine viel befahrene Straße, mit dem Sturz hat der Angeklagte den Mann in Lebensgefahr gebracht“, führt Staatsanwalt Otto Ferrari über den Vorfall in der Grazer Elisabethinergasse aus. „Eigentlich grundlos“ hat der Angeklagte, wie er zunächst selbst sagt, das Opfer ebendort ausgesucht. Um dann zu konkretisieren: „Er ist mir entgegengekommen, wollte den gleichen Weg nehmen. Ich dachte, der soll doch ausweichen.“ – „Und dann haben Sie ihn einfach auf die Straße gestoßen?“, fragt Richterin Michaela Lapanje am Straflandesgericht. – „Ja, ich hab‘ ihn mit der Hand geschupft und nicht bedacht, dass er so weit fliegt.“

Der Mann kam direkt auf mich zu. Ich dachte, soll er doch ausweichen. Dann hab‘ ich ihn geschupft.

— Der Angeklagte vor GerichtOhne Vorwarnung

Den Schlag habe er ganz unvermittelt, ohne Vorwarnung abbekommen, gibt der durch den Sturz Verletzte zu Protokoll. „Ich fiel rückwärts auf die Straße. Der Bus konnte zum Glück vor mir bremsen, sonst hätte er mich überfahren.“ Geistesgegenwärtig hat der Busfahrer damals reagiert. Das Unheil kommen sehen, weil die Situation vor ihm „irgendwie auffällig war“. Er habe das Tempo deshalb bereits zuvor auf zehn bis 15 km/h gedrosselt, „er fiel mir dann genau vor den Bus.“ Selbst die Verteidigerin des 37-jährigen Angeklagten muss zugeben: „Der Mann hätte tatsächlich überfahren werden können. Das war meinem Mandanten sogar in seinem Dulliöh bewusst.“

Betrunken war der Steirer auch bei der zweiten Tat, die sich im Volksgarten ereignete: „Ich musste vor einem Dealer fliehen, den Trolley der Frau brauchte ich zur Selbstverteidigung“, versucht er es mit einer Rechtfertigung. – „Ich wollte einkaufen gehen, da riss er mir den Trolley weg – ich bin sofort hingestürzt“, erzählt die Seniorin. Mit dem Kopf prallte die Pensionistin auf den Boden, erlitt eine Platzwunde und Schädelprellung. Ein Lehrer bewies Zivilcourage, eilte zu Hilfe und setzte einen Notruf ab. Genau das versuchte der einschlägig vorbestrafte Täter zu verhindern, drohte dem Pädagogen mit einem Ast. „Wenn du die Polizei rufst, muss ich noch länger ins Gefängnis.“

Schuldspruch nicht rechtskräftig

Selbiges bleibt dem geständigen Rückfallstäter nicht erspart: Diesmal fünf Jahre Haft für schwere Körperverletzung, Raub und Nötigung. „Sie haben bei schutzbedürftigen Personen erhebliche Gewalt angewendet“, begründet die Vorsitzende den Schuldspruch durch das Schöffengericht. Der 37-Jährige nimmt Bedenkzeit, sagt: „Aus heutiger Sicht tut mir alles leid.“

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