Zähneputzen erlaubt, Schlucken verboten
Um die Gemeinde rechtlich abzusichern, wurde Ende der Vorwoche eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese sieht bei Verstößen Strafen von bis zu 2000 Euro (!) vor. Das Abkochgebot betreffe ausschließlich Wasser, das verzehrt bzw. für Speisen und Getränke verwendet wird, betonte der Dorfchef. Für Duschen, Händewaschen, WC-Spülung und vergleichbare Verwendungen gelte dies nicht.