Die Neuregelung gilt ab dem kommenden Kindergartenjahr

Die Neuregelung gilt ab dem kommenden Kindergartenjahr

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APA/THEMENBILD

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in Wien für ihren Nachwuchs Anspruch auf einen Ganztagesplatz im städtischen Kindergarten haben, verlieren diesen künftig nicht mehr, wenn sie in Karenz gehen oder von Jobverlust betroffen sind. Bisher müssen in diesem Fall die Kinder meist früher abgeholt werden. Das soll sich nun ändern, wie die zuständige Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) der APA berichtete.

Ab Beginn des neuen Kindergartenjahres im September gilt eine neue Regelung für jene Kids, die bei der Aufnahme oder Einschreibung einen Ganztagesplatz erhalten haben. Besteht die Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Karenz nicht mehr, bleibt das zuerkannte Ganztagsbesuchsmodell – sofern dies gewünscht ist.