In seinem Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann sieht sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah jetzt einem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ausgesetzt. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski bestätigte dies auf Anfrage der ZEIT. Zuerst berichtete der Spiegel über den Vorgang.
Krah hatte in einem Rechtsstreit mit Böhmermann eine Niederlage hinnehmen müssen. Es ging um eine Zuschrift, die der Satiriker in seinem Podcast vorgelesen hatte, wonach Krah 2024 auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen
bestellt habe. Diese Aussage wollte Krah dem Fernsehmoderator verbieten lassen. Laut dem vom Spiegel zitierten Gerichtsurteil
argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht
auswirken. Denn eine solche Bestellung könne ihm als »Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis« ausgelegt werden. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage gegen Böhmermann indes zurück – unter anderem, weil der Satiriker kurz nach Erscheinen des Podcastbeitrags direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um
»rund 50« Flaschen gehandelt habe.
Gericht prüft Antrag auf Aufhebung von Immunität Krahs
Doch der AfD-Politiker zahlt die
Prozesskosten nicht. Zunächst musste Böhmermann
demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens
eintreiben. Aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine
Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft
angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Chemnitz bestätigte, dass aktuell geprüft werde, ob die für eine Vollstreckung des Haftbefehls nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll.
Böhmermanns Anwalt Gorski teilte der ZEIT mit Blick auf Krah mit: »Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann
nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen
gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.« Der Nachrichtenagentur dpa sagte Krah, er habe im Rechtsstreit mit Böhmermann bereits
im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. »Offenbar
geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen
werde.« Gegenüber der ZEIT sagte Krah, er habe die Summe inzwischen gezahlt. »Da alles bezahlt ist, ist der Haftbefehl hinfällig.« Er halte Böhmermann für einen »Widerling« und
zahle daher nur nach Prüfung – »Rückforderung bleibt vorbehalten«.
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