Das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht hatte dieses Begehren mittels in erster Instanz abgewiesen.
12.650 Euro für Handy
Über die weiteren erhobenen Ansprüche wurde noch nicht entschieden. Das Landesgericht Linz ging davon aus, dass Kerschbaum den ihm unterstellten Leiter der Personalabteilung der LIVA angewiesen habe, ihm einen monatlichen Aufwandsersatz für ein beruflich genutztes, aber in privatem Eigentum stehendes Mobiltelefon auszuzahlen – ohne Genehmigung dafür einzuholen. Insgesamt erhielt Kerschbaum zwischen 2017 und 2024 auf diese Weise 12.650,88 Euro.