
„Unverhältnismäßiger Eingriff“ in Meinungs- und Kommunikationsfreiheit
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Der französische Verfassungsrat hat das vom Parlament beschlossene Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige gekippt. Das gesetzliche Verbot stelle „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Betroffenen dar, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die französische Nationalversammlung und der Senat hatten im Juli mit breiter Mehrheit für das Gesetz gestimmt, es sollte ursprünglich schon am 1. September in Kraft treten.
Der Verfassungsrat erkennt zwar „die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Schutz des Kindeswohls“ an, wies jedoch darauf hin, dass das sehr weit gefasste Verbot „sich auf Online-Kommunikationsdienste beziehen könnte, bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind“.