Aktivisten protestieren vor dem Bundestag für eine progressive Vermögensteuer: Die Aktion steht symbolisch für die Debatte über Vermögensverteilung und Steuerpolitik in Deutschland.

Aktivisten protestieren vor dem Bundestag für eine progressive Vermögensteuer: Die Aktion steht symbolisch für die Debatte über Vermögensverteilung und Steuerpolitik in Deutschland.

picture alliance / Ipon | Stefan Boness

Nur drei europäische Länder besteuern noch das gesamte Nettovermögen – Spanien, Norwegen und die Schweiz.

Die Vermögensteuer wurde in vielen Staaten abgeschafft, unter anderem wegen des hohen Verwaltungsaufwands und der Gefahr von Kapitalflucht.

Deutschland erhebt die Steuer seit 1997 nicht mehr – trotzdem wird über eine Wiedereinführung wieder diskutiert.

Die Vermögensteuer ist in Europa inzwischen eine Seltenheit. Nur drei Länder besteuern noch das gesamte Nettovermögen von Privatpersonen: Spanien, Norwegen und die Schweiz. 1990 waren es innerhalb der OECD noch zwölf Staaten.

In Deutschland wird über eine Wiedereinführung dennoch gestritten – obwohl sie im aktuellen Koalitionspaket nicht vorgesehen ist. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich Anfang Juli auf 34 Maßnahmen verständigt, darunter eine Einkommensteuerreform, die mittlere und geringe Einkommen ab 2028 um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlasten soll.

Die Gegenfinanzierung soll laut Beschlusspapier vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen. Eine Abgabe auf das vorhandene Vermögen ist dagegen nicht vorgesehen. Auch die Erbschaftsteuer taucht in dem Papier nicht auf.

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigte dennoch zwei Wochen später an, genau diese beiden Themen noch in diesem Jahr zum „Schlüsselthema“ seiner Partei zu machen. In Deutschland konzentriere sich Vermögen zunehmend bei wenigen, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ Mitte Juli, bei Immobilien wie bei Unternehmensbesitz.

Laut der jüngsten Vermögensbefragung der Bundesbank besaß die Hälfte aller Haushalte 2023 weniger als 103.200 Euro netto, während die oberen zehn Prozent 54 Prozent des gesamten Nettovermögens hielten. Die Vermögensungleichheit ist damit erheblich, hat zwischen 2021 und 2023 aber nicht weiter zugenommen.

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Warum die meisten Länder die Vermögensteuer abgeschafft haben

Ob sich eine solche Steuer praktisch erheben lässt, haben andere europäische Länder längst ausprobiert. Ihre Antwort fiel über drei Jahrzehnte fast überall gleich aus. Österreich beendete seine Vermögensteuer 1994, Dänemark und Deutschland folgten 1997, die Niederlande 2001, Finnland, Island und Luxemburg 2006, Schweden 2007. Frankreich ersetzte seine allgemeine Vermögensteuer 2018 durch eine Steuer auf Immobilienvermögen ab 1,3 Millionen Euro.

Eine Untersuchung der OECD führt vor allem zwei Probleme an. Zum einen ist die Erhebung aufwendig. Anders als bei der Einkommensteuer muss der Staat regelmäßig den Wert unterschiedlichster Vermögensgegenstände bestimmen – darunter Beteiligungen an Familienunternehmen oder Kunstwerke, deren Wert sich nicht eindeutig am Markt bestimmen lässt.

Zum anderen können große Vermögen vergleichsweise leicht ins Ausland verlagert werden. Kapital ist mobil, und Vermögende können auf Länder mit deutlich niedrigeren Steuern oder andere Möglichkeiten zur Steuervermeidung ausweichen. Das erschwert es den Staaten, die gewünschte Wirkung mit einer Vermögensteuer tatsächlich zu erreichen.

Cristina Enache, Ökonomin beim US-Thinktank Tax Foundation, warnt zudem, dass schon eine geringfügige Erhöhung des Steuersatzes bei einer kleinen Gruppe sehr mobiler Vermögender Abwanderung auslösen kann. Dem Staat entgehen dann nicht nur Einnahmen aus der Vermögensteuer, sondern auch Einkommensteuern.

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Norwegen zeigt, wie schnell das geschehen kann. Nachdem die Regierung die Vermögensteuer mehrfach angehoben hatte, verlegte der Industrielle Kjell Inge Røkke 2022 seinen Wohnsitz nach Lugano. Über 70 wohlhabende Norweger wanderten 2022 und 2023 in die Schweiz aus. Eine an der Harvard University entstandene Auswertung norwegischer Steuerdaten beziffert die Verluste durch legale Steuervermeidung auf 18 Prozent des Aufkommens.

Entscheidend ist die Schwelle, nicht der Steuersatz

Norwegen hält trotz der Kritik an seiner Vermögensteuer fest, ebenso wie Spanien und die Schweiz. Wie stark die Steuer ins Gewicht fällt, hängt dabei nicht allein vom Steuersatz ab. Entscheidend ist vor allem, ab welchem Vermögen sie überhaupt erhoben wird. Zwischen den drei Ländern gibt es dabei erhebliche Unterschiede.

Spanien setzt die Schwelle vergleichsweise hoch an. Die reguläre Vermögensteuer wird erst ab einem Nettovermögen von 700.000 Euro fällig, der Satz reicht je nach Region von 0,16 bis 3,5 Prozent. Einzelne autonome Gemeinschaften wie Madrid stellen Vermögen unter drei Millionen Euro ganz frei. Einem Ländervergleich auf Basis von OECD-Daten zufolge nahm der spanische Staat 2023 rund 3,1 Milliarden Euro ein, 0,6 Prozent der gesamten Steuereinnahmen.

Norwegen setzt deutlich früher an. Für Einzelpersonen gilt seit 2026 ein Freibetrag von 1,9 Millionen Kronen, rund 173.000 Euro. Darüber liegt der Satz bei einem Prozent, ab 21,5 Millionen Kronen, rund 1,95 Millionen Euro, steigt er auf 1,1 Prozent. Damit erfasst die Steuer einen wesentlich größeren Teil der Bevölkerung. Die Einnahmen von 2,7 Milliarden Euro entsprachen 2023 rund 1,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

In der Schweiz wiederum entscheiden die Kantone über die konkrete Ausgestaltung. Im Kanton Zürich beginnt die Steuerpflicht bei 80.000 Franken, im Kanton Zug werden die ersten Vermögenstranchen mit 0,05 Prozent besteuert. Die Steuer erfasst dort deshalb nicht nur sehr große Vermögen, sondern reicht bis in die Mittelschicht. Mit Einnahmen von 9,5 Milliarden Euro beziehungsweise 4,3 Prozent des gesamten Steueraufkommens ist die Vermögensteuer in der Schweiz zudem deutlich ergiebiger als in Spanien oder Norwegen.

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Warum Deutschland seit 1997 nichts einnimmt

Deutschland hat seine Vermögensteuer formal nie abgeschafft. Das entsprechende Gesetz gilt bis heute, die Steuer wird jedoch seit 1997 nicht mehr erhoben. Der Grund liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass Immobilien auf Grundlage von Einheitswerten bewertet wurden, die auf den Wertverhältnissen von 1964 beruhten, während andere Vermögenswerte mit ihrem aktuellen Wert in die Steuerberechnung eingingen. Das verstieß aus Sicht des Gerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber sollte die Bewertung bis Ende 1996 neu regeln. Dazu kam es nicht.

Die großen Wirtschaftsinstitute sehen eine Wiedereinführung weiterhin kritisch. Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts, warnt vor erheblichen wirtschaftlichen und fiskalischen Risiken. Eine im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen entstandene Studie aus dem Jahr 2021 kam zu dem Ergebnis, dass das Bruttoinlandsprodukt nach acht Jahren um bis zu 6,2 Prozent niedriger ausfallen könnte als ohne Vermögensteuer. Auch Fuests Vorgänger Hans-Werner Sinn sieht keinen überzeugenden Grund für eine Wiedereinführung.

Entschieden ist die Debatte damit nicht. Die Linke fordert eine Vermögensteuer von einem Prozent ab einer Million Euro, fünf Prozent ab 50 Millionen und zwölf Prozent ab einer Milliarde Euro. Die Grünen wollen vor allem Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen abbauen. Union und AfD lehnen eine Vermögensteuer ab. Bewegung könnte in die Debatte kommen, wenn das Bundesverfassungsgericht wie erwartet noch in diesem Jahr über die Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer entscheidet.