Es könnt um zweistelligen Millionenbetrag gehen
„Ob wir gegen Ryanair, Boeing, die Wartungsunternehmen oder den Triebwerkshersteller vorgehen – oder gegen mehrere der genannten Unternehmen -, können wir erst mitteilen, wenn der Abschlussbericht der Experten zur Ursache des Triebwerksschadens vorliegt“, erklärte der Anwalt weiter. Er arbeitet für seine Klage mit einer auf Luftfahrtrecht spezialisierten US-Kanzlei aus New York zusammen. Bei der Schadenersatzklage könnte es um einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe gehen, vermutet die „Bild“.