Scharfe Kritik von Vereinigungen der Richter und der Staatsanwälte im Vorgehen gegen Grasser-Richterin Marion Hohenecker. Beobachter fürchten großen Schaden für das Ansehen der Justiz.
Es ist eine sprichwörtliche Bombe, die da Dienstagabend geplatzt ist: Nach dem rechtskräftigen OGH-Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde mit mutmaßlich gefälschten Unterlagen eine mögliche Befangenheit und Bestechlichkeit der BUWOG-Richterin Marion Hohenecker behauptet. Laut Recherchen der Wochenzeitung Falter und der APA wollten die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Wiederaufnahme des BUWOG-Verfahrens erreichen und hatten daher Hohenecker wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angezeigt. Die Empörung darüber ist in weiten Kreisen der Justiz groß.
Vermehrt Angriffe auf RichterInnen
„Was hier passiert ist, ist nicht nur ein Verbrechen gegenüber einer völlig untadeligen Richterin. Es ist ein unverhohlener Angriff auf die Justiz und die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats“, erklärte Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. RichterInnen seien grundsätzlich verstärkt Angriffen ausgesetzt, auch in Form von Litigation-PR, meinte Forsthuber. Manche Anwälte hätten auch in der Vergangenheit „Medien instrumentalisiert, um Stimmung für ihre Mandanten zu machen und sind sogar nicht davor zurückgeschreckt, ins Privatleben von Entscheidungsträgern und Sachverständigen einzudringen.“
Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, sieht in der jüngsten Causa Grasser „rote Linien überschritten“.
© APA/Punz
Hohenecker habe das BUWOG-Verfahren „mit besonderer Akribie und ohne jeden Anschein von Befangenheit geführt“, betonte Forsthuber, der auch Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Urteile überprüft und die Schuldsprüche bestätigt. Dann sei ein mutmaßlicher Betrüger und Urkundenfälscher zu den Grasser-Anwälten gekommen und habe behauptet, er könne mit Mails die Befangenheit der Richterin belegen: „Anstatt dass alle Alarmglocken schrillen und man den sofort vor die Tür setzt, mochte man das offenbar glauben.“
Waren Anwälte zu unkritisch?
Forsthuber warf den Anwälten vor, den 60-Jährigen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien inzwischen wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt, nicht „kritisch durchleuchtet“ zu haben: „Das war ein Obdachloser, der ein Geldmotiv hatte.“ Stattdessen habe man die Richterin angezeigt. Dass die – mittlerweile wegen erwiesener Haltlosigkeit der Behauptungen zurückgelegte – Anzeige gegen Hohenecker nicht bei der Staatsanwaltschaft Wien, sondern gleich beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, habe „die Bedeutung dessen, was sie (die Anwälte, Anm.) angeblich in der Hand hätten, überhöht.“
Diese Vorgangsweise entspricht nicht dem Anspruch der Rechtsanwaltschaft
Friedrich Forsthuber, Richtervereinigung
Auch die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zeigt sich tief besorgt. „Als Standesvertretung appellieren wir mit Nachdruck, den fundamentalen Unterschied zwischen berechtigter, sachlicher Kritik und gezielten Einschüchterungskampagnen zu wahren“, meinte Vizepräsidentin Anna-Maria Wukovits Mittwochmittag.
Gemeinsames Statement der Anwälte
Die Anwälte Grassers gingen indes in die Gegenoffensive. In einer ausführlichen, mehrseitigen Presseerklärung betonten Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Böhmdorfer, der mutmaßliche Beweismittel-Fälscher sei „in Gesprächen glaubhaft und eloquent und mit erstaunlichem Detailwissen“ aufgetreten und hätte „seine Sicht der Dinge dargelegt und den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen und die Echtheit der sukzessive zur Verfügung gestellten E-Mails stets und wiederholt versichert.“ Der 60-Jährige habe den Eindruck erweckt, „dass seine Behauptungen und Vorwürfe allesamt stimmen.“
Wie weit geht die Pflicht eines Verteidigers?
Aus Verteidiger-Sicht sei es „die berufliche Pflicht“ gewesen, „die Strafverfolgungsbehörden mit diesem Sachverhalt zu befassen.“ Und die Anwälte betonen außerdem, dass man in der Anzeige gegen Hohenecker ausdrücklich und ausführlich dargelegt habe, „dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass man es in concreto allenfalls mit einem Betrüger zu tun hat und somit ein schwerwiegender Betrugsfall vorliegt.“
Die Anwälte bestreiten auch Druckausübung auf den 60-Jährigen. Was die Zahlungsflüsse betrifft – der mutmaßliche Beweismittel-Fälscher behauptet, er habe rund 22.500 Euro bekommen – halten die Anwälte fest, der Mann habe „wiederholt einen Auslagenersatz für seine Barauslagen eingefordert“. Die Höhe der von ihm genannten Summe wird bestritten. „Mit aller Deutlichkeit“ weisen die Anwälte den Vorwurf zurück, man habe der Justiz „einen Schaden zufügen“ wollen.
Dienstrechtliche Konsequenzen?
Auch Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zeigte sich am Mittwoch tief besorgt. Es werde zunehmend versucht, die unabhängige Rechtsprechung abseits der Gerichtssäle durch Diffamierungskampagnen und unlautere Methoden zu beeinflussen oder nachträglich zu untergraben, konstatierte Sporrer. Klar sei: „Die Wahrung unseres Rechtsstaats ist ein gemeinsamer Auftrag für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Rechtsanwaltschaft. Wir dürfen derartige Angriffe auf das Fundament unserer Demokratie keinesfalls tolerieren.“
Indes prüft das Justizministerium im Zusammenhang mit der Causa derzeit etwaige dienstrechtliche Konsequenzen. Das wurde der APA bestätigt. Mit Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ), der die Anzeige gegen Hohenecker eingebracht hatte, und einem pensionierten Sektionschef im Justizministerium, der als so genannte Hilfskraft für Böhmdorfer werkte, waren frühere höchste Ressort-Spitzen in das Agieren gegen Hohenecker eingebunden. Ob auch die Anwaltskammer mögliche rechtliche Schritte gegen die Grasser-Anwälte prüft, war vorerst unklar. (TT, APA)
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