Im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen Amtsmissbrauchs hat der Kronzeuge Thomas Schmid am Montag den Angeklagten schwer belastet. Wöginger habe ihn direkt angewiesen, sich darum zu kümmern, dass ein ÖVP-Bürgermeister einen Posten im Finanzamt Braunau bekommt, so der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium.

Linz – Im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Amtsmissbrauchs hat am Montag der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Wöginger und den Zweitangeklagten belastet. Es geht um die Frage, ob auf die Besetzung eines Vorstandspostens Einfluss genommen wurde. Wöginger habe zu ihm gesagt, „dass er für dieses Finanzamt jemanden hat, dass er sich den dort wünscht und dass ich mich darum kümmern soll“, schilderte der Kronzeuge.

Die drei Angeklagten sollen 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Posten des Vorstands im Finanzamt Braunau zugeschanzt haben. Der Kommunalpolitiker gab Wöginger seine Bewerbungsunterlagen und bat ihn, „ein gutes Wort“ für ihn einzulegen. Wöginger soll daraufhin bei Schmid für den Mann interveniert und der Generalsekretär dann Einfluss auf ein Mitglied der Hearingkommission genommen haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stützt sich in ihrer Anklage auch auf Chats, die auf Schmids Handy gefunden wurden. Schmid hat im CASAG-Ermittlungskomplex, zu dem auch dieser Fall gehört, Kronzeugenstatus. Hätte er den nicht, wäre er mit angeklagt worden.

Druck aus Oberösterreich

Der heutige Klubobmann habe von Druck aus Oberösterreich berichtet, sagte Schmid im Zeugenstand. Wöginger habe mehrfach nachgefragt, er „ist draufgeblieben in dieser Sache und hat mir vermittelt, dass sie in Richtung des Bürgermeisters entschieden werden soll“, berichtete er. „Ich hatte das Gefühl, er (Wöginger, Anm.) erwartet sich, dass hier etwas zu geschehen hat.“

„Es war ein parteipolitischer Wunsch von Wöginger und Wöginger war ein wichtiger Abgeordneter“, so Schmid zu seinem Motiv. „Ich wollte dem entsprechen, für eine gute Zusammenarbeit oder wenn man in Zukunft einmal etwas braucht.“ Deshalb habe er das getan, denn „man tut das nicht gerne.“ Er sei mit dem Zweitangeklagten in Kontakt getreten und habe gesagt: „Es gibt den parteipolitischen Wunsch von Wöginger und dem müssen wir entsprechen. Wenn wir dem einmal entsprechen, haben wir eine Ruhe.“

„Er wollte Lob, dass ihm gelungen ist, was sein Auftrag war“

„Mir gegenüber hat der Zweitangeklagte gesagt, dass er sich darum kümmern wird“, berichtete er weiter. Danach habe er Wöginger das Feedback gegeben, dass es „gut ausschaut“. Hätte der Zweitangeklagte zu ihm gesagt, dass hier eine „rote Linie“ oder die Grenze des Strafrechts überschritten sei, wie er vor Gericht gesagt hatte, „hätte ich mich sofort zurückgezogen“. Er widersprach noch einer weiteren Aussage des Zweitangeklagten: Es habe sicher mehr als ein Gespräch gegeben, „wir haben öfter über diese Sache geredet“. Um die Zusammensetzung der Kommission habe er, Schmid, sich nicht gekümmert. Er sei davon ausgegangen, dass der Zweitangeklagte schaut, „dass das klappt“.

Gleich nach dem Hearing schrieb der Zweitangeklagte an Schmid: „Hi! mit bauchweh- aber:“ und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Schmid interpretierte die Nachricht so: „Es war gar nicht so leicht. Aber er hat gekämpft dafür“ und „er wollte sich ein Lob abholen, dass ihm das gelungen ist, was sein Auftrag war“. Der Zweitangeklagte will aber Schmids Ansinnen zurückgewiesen haben. Als der Bürgermeister als Bester abschnitt, habe er sich allerdings „dazu hinreißen lassen, Mag. Schmid in dem Glauben zu lassen (dass er es doch getan habe, Anm.)“, hatte er vor Gericht gesagt.

„Kein Bürgeranliegen“

Natürlich habe er auch damals „gewusst, dass man sich nicht in eine Kommission einmischen darf, und ich habe es trotzdem gemacht. Es tut mir leid“, sagte Schmid. Es sei damals nicht sein Thema gewesen, ob der Bürgermeister für die Funktion geeignet sei, „unser Thema war, ihn in diese Funktion zu bringen“. Ob das ein „Bürgeranliegen“ gewesen sei, wie Wöginger sage, wollte die Richterin wissen. „Ein Bürgeranliegen ist etwas anderes“, so Schmid.

Den Erstangeklagten, den Vorsitzenden der Hearingkommission, dem ebenfalls vorgeworfen wird, den Ortschef protegiert zu haben, habe er nicht gekannt, so Schmid. Bei diesem geht die WKStA davon aus, dass er den Bürgermeister aus eigener Parteinähe bevorzugt habe. Schmids Auftritt als Zeuge hatte sich am Montag um rund drei Stunden verzögert, da die Verteidigung mehrere Anträge stellte und der Schöffensenat immer wieder beraten gehen musste. (APA)

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