Die EU will mit der »EU Inc.« eine neue, europaweit nutzbare Gesellschaftsform schaffen. Geplant sind digitale Gründung binnen 48 Stunden, höchstens 100 Euro Kosten und kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Doch noch ist das 28. Regime nicht beschlossen – und gerade bei Mitbestimmung, Missbrauchsschutz und nationalem Recht beginnt der politische Streit.
27 Staaten.Mehr als 60 Gesellschaftsformen.48 Stunden.Maximal 100 Euro.Und 0 Euro vorgeschriebenes Mindestkapital.
Man könnte fragen, ob Europa angesichts von mehr als 60 bestehenden Gesellschaftsformen wirklich noch eine weitere braucht.
Die EU-Kommission beantwortet diese Frage mit einem ziemlich entschiedenen Ja.
Am 18. März 2026 legte sie ihren Verordnungsvorschlag für die EU Inc. vor. Hinter dem etwas amerikanisch klingenden Namen steckt der Kern eines sogenannten 28. Regimes: Neben den Gesellschaftsrechten der 27 Mitgliedstaaten soll ein freiwilliger, weitgehend einheitlicher europäischer Rechtsrahmen treten.
Eine GmbH würde dadurch ebenso wenig verschwinden wie die niederländische BV oder die estnische OÜ. Unternehmen bekämen aber eine weitere Wahl. Und die soll vor allem eines sein: einfacher. Gründen in 48 Stunden
Nach dem Kommissionsentwurf soll eine EU Inc. vollständig digital gegründet werden können. Wer die standardisierten europäischen Satzungsmuster nutzt, soll innerhalb von 48 Stunden im Register stehen. Die Kosten des beschleunigten Verfahrens dürfen 100 Euro nicht überschreiten.
Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Das Gesellschaftskapital darf sogar dauerhaft 0 Euro betragen.
Ganz ohne Gläubigerschutz soll das allerdings nicht funktionieren. Ausschüttungen an Gesellschafter wären unter anderem an Bilanz- und Solvenztests gebunden.
Gründer könnten frei wählen, in welchem EU-Mitgliedstaat die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz hat. Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung müssten zwar innerhalb der EU liegen – aber nicht zwingend im selben Staat. Auch bestehende Unternehmen sollen in die neue Rechtsform wechseln können.
Nicht nur die Gründung soll digital werden
Die EU Inc. ist deshalb mehr als eine europäische Ein-Euro-GmbH ohne den Euro.
Der Kommissionsvorschlag zieht die Digitalisierung durch den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens: Kapitalerhöhungen, neue Anteile, Gesellschafterbeschlüsse und Anteilsübertragungen sollen grundsätzlich online möglich sein.
Auch Finanzierungsinstrumente, die im internationalen Start-up-Geschäft längst üblich sind, sollen leichter nutzbar werden. Dazu gehören etwa SAFEs – Simple Agreements for Future Equity, bei denen Investoren zunächst Kapital bereitstellen und dafür später Unternehmensanteile erhalten können.
Hinzu kommt ein europäisches Modell für Mitarbeiterbeteiligungen. Bei den vorgesehenen EU Employee Stock Options soll die Besteuerung grundsätzlich erst einsetzen, wenn die zugrunde liegenden Anteile veräußert werden. Die jeweiligen nationalen Steuersätze werden dadurch allerdings nicht vereinheitlicht.
Das Ziel ist offensichtlich: Wer in Europa gründet, soll für schnelles internationales Wachstum nicht erst seine gesellschaftsrechtliche Heimat wechseln müssen.
Ganz europäisch ist die EU Inc. trotzdem nicht
Hier bekommt das Wort vom »28. Regime« einen kleinen Haken. Denn die EU Inc. wäre keine vollständig vom nationalen Recht losgelöste europäische Gesellschaftswelt.
Wo die geplante Verordnung keine eigenen Regeln enthält, greift weiterhin das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft registriert ist. Das betrifft unter anderem Teile des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts.
Selbst der deutsche Startup-Verband, ein ausdrücklicher Befürworter der EU Inc., bezeichnet den bisherigen Entwurf deshalb als eine Art Minimum Viable Product: ein funktionierender Anfang, aber noch nicht der vollständig supranationale Gegenentwurf zur amerikanischen Delaware Corporation.
Auch das geplante europäische Register ist zunächst weniger revolutionär, als der Begriff vermuten lässt. Die Gründung soll zuerst über eine zentrale EU-Schnittstelle erfolgen, die bestehende nationale Register miteinander verbindet. Ein wirklich zentrales EU-Register soll erst in einem weiteren Schritt entstehen.
Der politische Rückenwind ist erheblich
Die Initiative kommt von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen. Der Gedanke eines 28. Regimes war bereits in ihren politischen Leitlinien angekündigt worden und bekam durch die Debatte um Europas mangelnde Wettbewerbsfähigkeit zusätzlichen Schub.