Dieser Faktencheck ist im Rahmen des ARD Faktencheck-Netzwerks entstanden. Mitarbeit: Astrid Prange De Oliveira (Deutsche Welle), Josh Axelrod (Deutsche Welle) Alice Echtermann (NDR), Gernot Ludwig (SWR), Anna Mauz (SWR), Martin Motzkau (SWR), Lena Wigand-Steinmetz (SWR), Eva Kohn (WDR), Sabrina Ladenburger (WDR), Luis Stuhlfelder (WDR), Karin König, (ARD-faktenfinder) Pascal Siggelkow (ARD-faktenfinder), Wulf Rohwedder (ARD-faktenfinder) und Leven Wortmann (ARD-faktenfinder).
Das Sommerinterview lief in der Sendung Bericht aus Berlin, ARD, am 23.08.26 um 18 Uhr
Beim ARD-Sommerinterview und den anschließenden Fragen aus der Community mit dem AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla ging es vor allem um den Klimawandel und die anstehende Wahl in Sachsen-Anhalt.
Da es während eines solchen Gesprächs nicht immer möglich ist, falsche oder irreführende Behauptungen sofort zu korrigieren, werden hier einige Aussagen von Chrupalla noch einmal genauer beleuchtet.
Chrupalla spricht von „ganz normalem Sommer“
Als es um den Klimawandel und die Folgen für Deutschland ging, sagte Chrupalla, dass es für ihn „ein ganz normaler Sommer“ sei. „Ja, es gab Trockenperioden, es gab auch lange Regenperioden“, so Chrupalla. Das ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch.
Zum einen ist der diesjährige Sommer in Deutschland bislang deutlich wärmer: Der Juni war mit einem Temperaturmittel von 19,5 Grad der zweitwärmste Juni seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen. Im Juni und Juli war es laut EU-Klimabeobachtungsprogramm Copernicus in Westeuropa so heiß wie nie seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Durchschnittstemperatur in der Region, zu der auch Deutschland zählt, betrug in dem Zeitraum 21,62 Grad. Damit lag sie 2,79 Grad über dem langjährigen Referenzwert von 1991 bis 2020.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdiensts (DWD) gab es dieses Jahr zudem keine langen Regenperioden: „Schon seit März sind die Niederschlagsmengen in fast ganz Deutschland unterdurchschnittlich. Besonders wenig Niederschlag fiel von der Pfalz und Rheinhessen bis nach Unterfranken, wo verbreitet weniger als 150 Liter pro Quadratmeter (l/m²) zusammenkamen (Abbildung 1, links). Im Süden entsprach die Niederschlagsmenge gebietsweise noch nicht einmal der Hälfte des vieljährigen Mittels der Jahre 1991 bis 2020.“
Die diesjährige Hitzewelle zeigt sich auch bei den gesundheitlichen Faktoren. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts gab es in den ersten sieben Monaten dieses Jahres bereits mehr Todesfälle in Zusammenhang mit Hitze als in jedem einzelnen Gesamtjahr zuvor.
Falsche Zahlen zu Ausreisepflichtigen
Zum Thema Migration sagte Chrupalla, dass es im Sommer 2025 eine Million abgelehnte Asylanträge gegeben habe. Außerdem gebe es „280.000 Menschen in diesem Land, die nicht mal einen Aufenthaltstitel haben, die abgeschoben gehören“, so Chrupalla.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines AfD-Abgeordneten geht tatsächlich hervor, dass zum 31.12.2025 in Deutschland insgesamt 930.395 abgelehnte Asylbewerber lebten.
Fraglich ist allerdings, wie aussagekräftig diese Zahl ist. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort selbst, „dass eine Asylablehnung im Ausländerzentralregister (AZR) im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich ein Aufenthaltsrecht auf andere Weise erworben haben kann.“ Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeute also nicht, dass diese Person kein Aufenthaltsrecht besitzt.
Darüber hinaus ist unklar, was Chrupalla mit Menschen „ohne Aufenthaltstitel“ meint. Nimmt man an, dass er die Menschen meint, die ausreisepflichtig sind, ist die von ihm genannte Zahl von 280.000 schon grundsätzlich nicht korrekt.
Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage unter anderem der Linken geht hervor, dass laut Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 258.845 Personen ausreisepflichtig waren. Davon haben aber 199.271 Personen eine Duldung – also eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie kann etwa aus familiären Gründen, aufgrund von Erkrankungen oder wegen fehlender Papiere ausgesprochen werden. Dass gerade 280.000 Menschen in Deutschland „abgeschoben gehören“, ist also falsch.
AfD-Haltung zu Fachkräftezuwanderung uneinheitlich
Auch die Migration von Fachkräften war Teil des Gesprächs. Hier sind die Positionen der AfD nicht so eindeutig, wie Chrupalla behauptete. „Gut integrierte Menschen sind herzlich willkommen“, sagte Chrupalla. „Dagegen sagt niemand etwas. Und die wollen wir auch nicht abschieben, insbesondere nicht diejenigen mit deutschem Pass.“
Chrupallas Äußerungen stimmen mit den Grundsätzen im Grundsatzsatzprogramm der AfD überein. Dort wird Fachkräftemigration nicht komplett abgelehnt. „Wir befürworten eine maßvolle legale Einwanderung aus Drittstaaten nach qualitativen Kriterien. Im Vordergrund stehen dabei die Interessen Deutschlands als Sozialstaat, Wirtschafts- und Kulturnation“, heißt es dort.
Im AfD-Programm für Sachsen-Anhalt ist dagegen die Ablehnung von Fachkräfteeinwanderung festgelegt. Dort heißt es: „Die Anwerbung kulturfremder Fachkräfte zur Lösung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt führt zu unerwünschten Folgeproblemen.“ Stattdessen wird für eine „Remigration für ausgewanderte deutsche Fachkräfte“ sowie eine „Geburtenwende“ geworben.
Die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré forderte darüber hinaus im März dieses Jahres bei einem Bürgerdialog in Meckenheim (NRW) einen „kompletten Einwanderungsstopp“. Wörtlich erklärte sie: „Wir müssen als Erstes den Zustrom stoppen. Das ist die wichtigste Aufgabe. Und bei den legal Eingewanderten müssen wir ganz klar sagen: Auch hier muss man gucken, ob das alles so zu Recht erfolgt ist.“
Chrupallas Aussage, dass für die AfD generell gut integrierte Menschen herzlich willkommen sind, ist also irreführend.
Keine konkreten Belege für Briefwahl-Manipulation in Pflegeheimen
In seinen Argumentationen zur angeblichen Manipulation der Briefwahl griff Chrupalla mehrfach Berichte aus der Bevölkerung auf, ohne diese jedoch mit konkreten Belegen zu stützen. Angesprochen auf von der AfD vorgeworfene Briefwahl-Manipulationen in Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt sagte der 51-Jährige, er könne konkrete Beispiele nennen, werde dies aber nicht tun. Zur Begründung sagte Chrupalla, er könne die angeblichen Vorfälle nicht überprüfen. Es sei aus seiner Sicht aber „unstrittig“, dass es diese Fälle gegeben habe.
Die Aussage, dass er selbst keine Anzeige erstatten kann, weil er nicht dabei war, ist allerdings nicht richtig. Laut Paragraf 158 in der Strafprozessordnung kann eine Straftat bei der Staatsanwaltschaft, Polizei oder einem Amtsgericht angezeigt werden. Die Vorschrift verlangt nicht, dass der Anzeigende selbst Tatzeuge war.
Recherchen zeigen, dass es in der Vergangenheit vereinzelte Fälle von Wahlmanipulation bei der Briefwahl gegeben hat. So zum Beispiel 2010 in Wietze, wo die Betreiberin die Pflegeheimbewohner für bestimmte Stimmen mit Zigaretten bestochen haben soll. Bei einem anderen Fall in Bayern soll ein Ex-Bürgermeister Briefwahlunterlagen manipuliert haben. In Stendal fälschte ein ehemaliger Stadtrat Hunderte Wahlvollmachten, um so an die Briefwahlunterlagen zu kommen.
Solche Fälle zeigen, dass es bei der Briefwahl in Einzelfällen Angriffspunkte für Manipulationen gibt. Der Wahlforscher Eric Linhart von der TU Chemnitz meint dazu aber: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass es bei der Briefwahl strukturelle Manipulation gibt.“ Den Einzelfall könne man nie ganz ausschließen, im großen Umfang sei eine Manipulation aber nicht denkbar. Die größte Gefahr durch Beeinflussung sieht Linhart dabei eher innerhalb von Familien, zum Beispiel durch ein autoritäres Familienoberhaupt.
Gesetze wie zum Beispiel die Landeswahlordnungen schreiben vor, dass die Briefwahlunterlagen sicher verwahrt werden müssen. Für die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt heißt es dazu im Gesetz: „Die Gemeinden sammeln die […] Wahlbriefe ungeöffnet und halten sie unter Verschluss. Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf den Inhalt des Behältnisses […] haben. Diese Wahlbriefe sollten auch tagsüber in einem geschlossenen Behältnis oder abschließbaren Raum gesammelt werden, jedenfalls aber unter ständiger Aufsicht eines Bediensteten sein.“
Im Interview sagte Chrupalla zudem, dass die Briefwahl ursprünglich eine Ausnahmeregelung war und die Briefwahl abgeschafft gehöre. Es ist richtig, dass die Briefwahl ursprünglich nur unter Angabe von Gründen möglich war. Seit 2008 dürfen alle Bürger ohne Begründung die Briefwahl nutzen. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auch im Jahr 2013 nochmals verteidigt. In der Begründung des Verfassungsgerichts heißt es, dass die Briefwahl zwar anfälliger für Manipulationen sei, allerdings der Grundsatz der Allgemeinheit höher wiege. Dadurch ist geregelt, dass mehr Menschen wählen können – zum Beispiel auch eingeschränkte Personen in Altenheimen.
Nothdurft hat sich nicht öffentlich distanziert
Als es um Extremisten innerhalb der AfD ging, sagte Chrupalla, dass sich der AfD-Politiker Laurens Nothdurft von seiner Zeit als Mitglied bei der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) distanziert hätte. Es gibt allerdings keine öffentlich dokumentierte Aussage von Nothdurft dazu.
Nothdurft wurde 1999 zum zweiten Bundesführer der HDJ gewählt. 2009 wurde die neonazistische Jugendorganisation verboten, weil sie sich „in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft“.
Nothdurft arbeitete 2019 für kurze Zeit als Justiziar für die Landtagsfraktion der AfD in Bayern. Die Fraktion trennte sich von ihm wegen seiner Neonazi-Vergangenheit. Inzwischen ist Nothdurft Justiziar der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt und vertrat den Ministerpräsidenten-Kandidaten der Partei, Ulrich Siegmund, vor Gericht.
Eine Mitgliedschaft in der HDJ ist laut AfD-Bundessatzung unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der AfD. Demnach können Personen, die Mitglied in einer Organisation waren, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, „nur Mitglied der Partei werden, wenn sie darüber im Aufnahmeantrag Auskunft geben und der zuständige Landesvorstand sich nach Einzelfallprüfung mit Zweidrittel seiner Mitglieder für die Aufnahme entscheidet“.
Ob es eine solche Einzelfallprüfung und Abstimmung im Fall von Nothdurft gab, ist unklar – eine öffentliche Distanzierung Nothdurfts, wie behauptet, gab es aber nicht.
Nicht immer Ausschluss bei Rechtsverstößen
Chrupalla sagte in dem Zusammenhang zudem, dass wenn es wirklich Rechtsverstöße von AfD-Parteimitgliedern gebe, diese Personen in der Partei keinen Platz fänden und er sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt habe, diese aus der Partei auszuschließen. Beispiele zeigen jedoch, dass dies nicht immer der Fall war.
So hatte Chrupalla gegen den Ausschluss des früheren Brandenburger AfD-Vorsitzenden Andreas Kalbitz gestimmt, der vormals Mitglied in der inzwischen verbotenen HDJ war und deshalb im Jahr 2020 auf Mehrheitsbeschluss aus der AfD ausgeschlossen wurde.
Der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler wurde im Januar 2024 wegen Subventionsbetrug verurteilt, nachdem er zu Unrecht mehr als 12.000 Euro Corona-Soforthilfen beantragt hatte. Er ist weiterhin AfD-Mitglied, es gibt keine Berichte über ein Parteiausschlussverfahren oder offizielle Äußerungen Chrupallas zu diesem Fall.
Laut einer Recherche von Correctiv aus dem Jahr 2024 gibt es in der AfD zahlreiche verurteilte Straftäter, die durch körperliche und verbale Gewalt aufgefallen sind, jedoch nach wie vor Parteimitglied und Mandatsträger sind. Es handelte sich demnach um mindestens 14 Personen, die erstinstanzlich verurteilt sind oder gegen die Strafbefehl erlassen wurde, die aber Stand 2024 immer noch in ihrem politischen Amt tätig waren. Bei anderen Parteien gibt es laut der Recherche zwar auch Personen mit laufenden Strafverfahren oder Verurteilungen, diese allerdings nur selten wegen Gewaltdelikten.
Staatsquote beschreibt nicht Anteil der Beamten am öffentlichen Dienst
Mit Blick auf Beamte sagte Chrupalla, dass die Staatsquote viel zu hoch sei und gesenkt werden müsse. Er verwendet den Begriff hier jedoch missverständlich, denn die Staatsquote beschreibt nicht den Anteil der Beamten am öffentlichen Dienst. Sie beziffert den Anteil aller Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt. Zu diesen Ausgaben zählen zum Beispiel Sozialleistungen oder Renten. Im europäischen Vergleich lag Deutschland 2024 mit einer Staatsquote von 49,5 Prozent im Mittelfeld.
Die absolute Zahl der Beamten in Deutschland steigt seit Jahren – laut Statistischem Bundesamt um 5,5 Prozent von 2014 (rund 1,8 Mio.) bis 2024 (rund 2 Mio.). Die Zahl der Beamten steigt aber weniger stark als die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst insgesamt: Diese stieg im selben Zeitraum um 15,6 Prozent (von 4,65 Mio. auf 5,38 Mio.). Das heißt, der Anteil der Beamten im öffentlichen Dienst ist gesunken. 2015 waren rund 39,6 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbeamtet – 2024 waren es rund 36,4 Prozent. Die meisten Beamten (35,6 Prozent) arbeiten an Schulen.