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Markus Bauer
Markus spielt Videospiele, seit er denken kann, und schreibt seit über 25 Jahren über Gaming. Am PC liebt er Ego-Shooter und Echtzeit-Strategie, auf Konsolen vor allem Action-Adventures und Rennspiele. Mit seinen Kindern zockt er auch gerne Minecraft und Rocket League. Seit Jahrzehnten baut Markus seine PCs selbst – immer mit Blick auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Sein aktueller PC: ein Big Tower, damit auch moderne Grafikkarten bequem Platz finden.

Sony verschickt derzeit eine ungewöhnlich ausführliche E-Mail an PlayStation-Nutzer. Im Anhang beziehungsweise innerhalb der Nachricht befinden sich die aktuellen PlayStation-Nutzungsbedingungen samt Software-Lizenzvertrag. Eigentlich ziemlich trockene Lektüre, die wahrscheinlich nur wenige Spieler freiwillig komplett durchlesen.

Interessant wird es allerdings beim Thema digitale Spiele. Denn Sony erklärt in den eigenen Bedingungen ziemlich genau, was beim Klick auf „Kaufen“ im PlayStation Store tatsächlich erworben wird. Und an dieser Stelle unterscheidet sich die alltägliche Bedeutung des Wortes „Kaufen“ ziemlich deutlich von dem, was in den PlayStation-AGB steht.

Dann erst die Auflösung:

Digitale PlayStation-Spiele gehören euch laut AGB nicht

In Abschnitt 13.5 der PlayStation-Nutzungsbedingungen wird es eindeutig. Wer ein digitales Produkt im PlayStation Store kauft oder herunterlädt, erhält eine persönliche und grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz. Direkt danach erklärt Sony ausdrücklich, dass der Nutzer das Produkt verwenden darf, aber nicht dessen Eigentümer wird.

Im zusätzlichen Software-Lizenzvertrag wird das sogar noch direkter formuliert: Die Software werde unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht verkauft. Die Lizenz ist begrenzt, persönlich und nicht übertragbar.

Was bedeutet das für meine gekauften PS5-Spiele?

Das bedeutet zunächst nicht, dass Sony euch morgen plötzlich Spiele aus der Bibliothek löscht. Ein digital gekauftes PS5-Spiel kann wie bisher heruntergeladen und gespielt werden.

Der Unterschied liegt juristisch beim Eigentum. Ihr kauft im PlayStation Store nicht das Spiel selbst, sondern das Recht, dieses Spiel unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Und genau diese Unterscheidung kann wichtig werden. Sony schreibt in seinen AGB beispielsweise, dass Spieler bei einer Kontosperre möglicherweise den Zugriff auf digitale Produkte verlieren können, obwohl diese bereits bezahlt wurden.

Wird ein Konto gelöscht oder geschlossen, können ebenfalls die Zugriffsrechte auf digital gekaufte Produkte verloren gehen. Das steht ausdrücklich in Abschnitt 13.5.4 der Bedingungen.

Aber Sonys AGB stehen nicht über dem Gesetz

Gerade für Spieler in Österreich und der EU ist ein Punkt wichtig: Sony kann mit seinen AGB nicht einfach gesetzliche Verbraucherrechte außer Kraft setzen. Genau das stellt das Unternehmen sogar selbst ganz am Anfang der Bedingungen klar. Die im jeweiligen Land geltenden Verbraucherrechte haben Vorrang und können durch die Nutzungsbedingungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

Das bedeutet: Der Satz „Ihr seid nicht Eigentümer“ heißt nicht automatisch, dass Sony mit digital gekauften Spielen machen kann, was das Unternehmen möchte. Gesetzliche Gewährleistungs-, Vertrags- und Verbraucherrechte gelten weiterhin.

Sony hat seine Regeln mit dieser E-Mail offenbar nicht plötzlich geändert. Die angehängten Bedingungen tragen die Versionsnummer 12 und wurden zuletzt im April 2026 aktualisiert. Interessant ist vielmehr, dass Sony seine Nutzer gerade jetzt noch einmal ausdrücklich auf diese Bedingungen aufmerksam macht.

Denn während im PlayStation Store überall von „Kaufen“ gesprochen wird, steht in den dazugehörigen AGB etwas wesentlich nüchterner: Bei einem digitalen Spiel kauft ihr nicht das Spiel selbst. Ihr kauft eine Lizenz, es zu benutzen. Und genau dieser Unterschied dürfte in einer Zukunft ohne Disc, über die wir in einer der letzten Podcast-Folgen ausführlich gesprochen haben, noch sehr viel wichtiger werden.


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