Mieter in Wien bezahlten laut AK rund 5.000 Euro zu viel für ihre Wohnung, wollten dagegen mit Hilfe eines Prozessfinanzierers vorgehen. Dennoch sollten ihnen am Ende nur etwa 700 Euro übrig bleiben, den großen Rest des zurück geholten Geldes sollte der Prozessfinanzierer einstreifen. Die Arbeiterkammer Wien ging nun gegen diese Praxis vor.
Vertrag an der Haustüre
Denn der Vertrag kam an der Haustür über einen Vertreter zustande. Das Unternehmen sammelte in Wohnhäusern Unterschriften zur Führung von Mietzinsüberprüfungsverfahren. Die Unterschrift erfolgte auf dem Tablet eines Vertreters. Die Kunden bekamen laut AK keine Kopien des Vertrages ausgehändigt.
„Heute“ auf Google als bevorzugte Quelle festlegenHinzufügenKein gutes Geschäft
Die Vertragsbedingungen wurden für die Betroffenen oft erst Monate später zur Überraschung. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Vertrauensanwalt des Prozessfinanzierers das Verfahren bei der Schlichtungsstelle bereits eingeleitet. In dem Fall der betroffenen Wiener sollten 5.000 Euro an zu viel bezahlter Miete zurückgeholt werden. Die Wiener hätten aufgrund der Vertragsbedingungen aber nur etwa 700 Euro zurück bekommen – kein gutes Geschäft.
Mindestens 3.000 Euro
Die Vereinbarung zu dem Erfolgshonorar der Firma wurde nun zu einem Fall für die AK-Experten. Denn bis zu einem Rückforderungsbetrag von 3.000 Euro sollte der Prozessfinanzierer den gesamten Betrag erhalten. Bis zu einer Rückforderung von 10.000 Euro streifte der Prozessfinanzierer 55 Prozent des Betrages ein. Den Mietern blieb also von der Rückzahlung oft nicht viel übrig.
AK zog vor Gericht
Die Arbeiterkammer brachte eine Verbandsklage gegen das Unternehmen beim Handelsgericht Wien ein. In der Gerichtsverhandlung am 16. Juni 2026 wurde ein inzwischen rechtskräftiger Teilvergleich abgeschlossen. Die Firma darf 19 Vertragsklauseln nicht mehr verwenden. Darunter befindet sich die Klausel über das Erfolgshonorar. Ebenfalls betroffen ist jene Klausel, wonach Mieter ihre Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Mietzinse an den Prozessfinanzierer abzutreten haben.
Verfahren läuft weiter
Für betroffene Mieter ist der Teilvergleich jedenfalls entscheidend: Die insgesamt 19 beanstandeten Klauseln – einzusehen im Detail auf der Seite der AK Wien – darf die Firma nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr darauf berufen.
{title && {title} } red, {title && {title} } 24.08.2026, 06:45