Das Verfahren wegen betrügerischer Krida rund um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck wird neu verhandelt. Im Oktober muss sich Benko einer weiteren Anklage stellen.
Der seit Jänner 2025 in U-Haft sitzende Signa-Gründer René Benko muss sich am 22. und 23. September erneut in seiner Heimatstadt Innsbruck vor Gericht verantworten. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Anfang Juli einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen. Es geht um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg.
Voraussichtlich im Oktober muss sich Benko dann einer weiteren Anklage stellen, die im Juni bekannt wurde. Dabei geht es um die Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem mittlerweile 49-Jährigen vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung „betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro“ geschädigt zu haben.
Weiterer Krida- bzw. Betrugsprozess
Im Detail soll Benko Vertreter der Privatstiftung durch die ihres Erachtens wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, 3,3 Millionen Euro an die Signa-Holding zu überweisen und von der Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieben sein soll. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um fünf Millionen Euro geschädigt und die Signa-Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein. Weiters soll Benko im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sieht damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt.
Jagdgewehr verborgen oder nicht?
Anwalt Wess hat die Vorwürfe bereits nach Bekanntwerden der Anklage deutlich zurückgewiesen: „Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko.“
Bezüglich eines weiteren am Landesgericht Innsbruck gegen Benko ergangenen Urteils steht indes in der Instanz noch eine OGH-Entscheidung aus: Der Tiroler war im Dezember 2025 ebenfalls wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die nicht rechtskräftige Strafe fasste Benko wegen angeblich Gläubigern vorenthaltenen Uhren und Manschettenknöpfen sowie eines daraus resultierenden Schadens von rund 100.000 Euro aus. Sowohl Benkos Verteidigung als auch die WKStA haben dagegen Rechtsmittel eingelegt. Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten.