Das Landesverwaltungsgericht stärkt Landwirt Adolf Egger im Kampf um sein enteignetes Grundstück den Rücken. An den Verfahren hängt das auf Eis liegende Projekt der Koralm-Haltestelle am Flughafen.

Es ist gefühlt ein Kampf gegen die Windmühlen des Rechtsstaats – und diese mahlen langsam. Das weiß der Landwirt Adolf Egger (71) aus Feldkirchen bei Graz. Wie mehrfach berichtet, setzt er ja alle Hebel in Bewegung, um sein Grundstück unmittelbar beim Flughafen Graz wieder zurückzubekommen. Erstmals wurde es 2002 für eine Erweiterung des Airports enteignet, zehn Jahre bekämpfte er dies bis vor die Höchstgerichte und erhielt es zurück. 2020 holten es sich dann die ÖBB, um hier für die mögliche Errichtung einer unterirdischen Koralmbahn-Haltestelle für den Flughafen bis 2040 den Fuß in der Tür zu haben. Auch jetzt will sich der 71-Jährige nicht geschlagen geben, vor allem, weil der Bau dieses Bahnhofs aktuell mehr als unwahrscheinlich ist.

Eggers Kampf gegen die Enteignung ist nun beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) erneut erfolgreich gewesen. Er hatte zunächst beim Land einen Antrag auf Rückübertragung des Grundstücks gestellt und ist dort abgeblitzt. Das Land hat damit de facto die Frist für die Rückgabe des Areals mit 2040 einzementiert. Dieser Bescheid des Landeshauptmannes ist nunmehr durch das LVwG ersatzlos aufgehoben. Nun ist wieder das Land am Zug, um jetzt inhaltlich zu entscheiden, sagt der Anwalt des Enteigneten, Johannes Kerbl. Die entscheidende Rechtsfrage: „Darf man ein Grundstück für 20 Jahre enteignen, ohne den Enteignungszweck auch nur im Ansatz zu realisieren?“ Der Jurist ist überzeugt, dass das mit dem Eigentumsgrundrecht nicht zu vereinbaren sei. Das LVwG führt mit Hinweis auf höchstrichterliche Entscheidungen nun auch aus, dass eine „Enteignung auf Vorrat“ unzulässig sei.

Kein Hinweis, dass die Haltestelle gebaut wird

Anders als die Landesregierung sehen die ÖBB aktuell überhaupt keine Notwendigkeit für die Haltestelle. Ja, sie haben das Projekt weder im Rahmenplan noch im Zielplan bis 2040 verankert, so die jüngste Auskunft der ÖBB-Infrastruktur gegenüber der Kleinen Zeitung. Vize-Landeshauptfrau Manuela Khom (ÖVP) gab diese Woche bei uns im Interview zu Protokoll, dass sie mit einer Realisierung der Haltestelle gar nicht mehr rechne, so wichtig diese für den Standort auch sei. Der Anwalt des Enteigneten bringt noch einen Punkt vor: „Sollte man diese Haltestelle tatsächlich errichten, müsste der Betrieb der Koralmbahn nach meinen Informationen auch über Monate eingestellt werden.“

Das Bild zeigt die betonierte Einfahrt in die Unterflurtrasse © KLZ/Jürgen FuchsBeim Flughafen taucht die Koralmbahn in die Unterflurtrasse ein, fährt aber ohne Halt daran vorbei. Einen Bahnsteig im Keller hat man im Zuge des Baus nicht realisiert

Anwalt Kerbl geht nun davon aus, dass das Land im Verfahren nun einen Sachverständigen zu Rate zieht, das hat er auch beantragt. Eggers Karten, die Enteignung erfolgreich zu bekämpfen, seien jetzt gut. Sollte die Enteignung trotzdem bis 31. Dezember 2040 halten, stellt er sich aber auch die Frage, warum Egger das Grundstück nicht nutzen können sollte. „Er wollte ja einen Park+Ride-Platz errichten, hat vorher dort Erdbeeren angebaut.“ Wieso ein Grundstück 20 Jahre lang brach liegen müsse für ein unterirdisches Projekt, das sich konkret gar nicht in Planung befinde, sei nicht zu verstehen.

Aber Egger will sich das Areal nun ohnehin endgültig zurückholen. Nachdem man ihm, der hier auch schon einmal ein Business-Center bauen wollte, durch die Enteignungen „einen Millionenschaden bereitet hat“, will er das Grundstück wieder in seine Verfügungsgewalt bekommen. Gewinnt er den Rechtsstreit, sind die Pläne für die Koralmbahn-Haltestelle beim Flughafen Graz wohl Geschichte. Noch bleibt den ÖBB aber auch zur jüngsten LVwG-Entscheidung der Weg vors Höchstgericht.

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