Im Detail soll Benko laut WKStA Vertretungsbefugte einer Privatstiftung durch die ihres Erachtens wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieben sein soll. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein. Weiters soll Benko im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sah damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt.