Vereinfachungen versprochen
Ganz anders stellt sich die Sache für die Landesregierung dar. Diese spricht von Bürokratieabbau und Vereinfachungen. Mit der Novelle sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung deutlich entlastet werden, heißt es vom Land. „Vorhaben in rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebieten“ sowie „übliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten“ sind künftig weitgehend bewilligungsfrei. Darüber hinaus sollen unter bestimmten Rahmenbedingungen die Schwellenwerte für eine Bewilligungspflicht angehoben werden, sodass viele Vorhaben ohne behördlichen Sanktus durchgeboxt werden könnten. Generell ist das Ziel der Landesregierung, die Verfahren durch Verkürzung von Fristen sowie durch die Gleichstellung von Beteiligungs- und Beschwerderechten zu beschleunigen. Auch Doppelgleisigkeiten zum Jagd- und Fischereirecht seien mit der Novelle beseitigt worden. „Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die geplanten Änderungen rund 20 bis 25 Prozent weniger naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sein werden“, erklärte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) dazu.